Noch ist nichts klar

TRIER. Ab Januar gilt ein neues Arbeitszeit-Gesetz. Es regelt die Arbeitszeit bei Bereitschaftsdiensten. Wie es umgesetzt wird ist aber noch unklar.

Die Arbeitswelt dürfte sich Zukunft ändern. Das so genannte Ärzte-Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) vom September dieses Jahres schreibt für alle, die Bereitschaftsdienste am Arbeitsplatz schieben müssen (es gilt nicht für so genannte Rufbereitschaften zu Hause) feste Arbeitszeiten vor. Bundesrat muss noch zustimmen

Die Bundesregierung hat unmittelbar nach dem Urteil ein Gesetz eingebracht, das ab Januar die Arbeiszeiten regeln soll und zwar nicht nur für Krankenhausärzte, sondern für alle Branchen, in denen es diese Form der Bereitschaftsdienste gibt. Allerdings muss der Bundesrat dem Gesetz noch zustimmen. Übrigens hat der EuGH bereits vor drei Jahren ein ähnliches Urteil bezüglich Krankenhaus-Ärzten gefällt, doch in Berlin sah man keine Notwendigkeit darauf zu reagieren. Erst jetzt wurde in aller Eile ein Gesetz geschustert, dessen Umsetzung aber noch in den Sternen steht. Mehr als 48 Stunden darf auch mit Bereitschaftsdiensten pro Woche nicht mehr gearbeitet werden. Das gilt zwar faktisch bereits jetzt schon. Doch bislang konnten sich die Arbeitgeber auf den Standpunkt stellen: Da während den Bereitschaftsdiensten nicht rund um die Uhr gearbeitet, sondern auch geruht wird, braucht man die Dienste nicht als volle Arbeitszeit zu berechnen. So kamen für Betroffenen schnell mal 70, 80 Stunden pro Woche zusammen - unbezahlt. Dem schob der EuGH mit seinem Urteil über Bereitschaftsdienste einen Riegel vor. Das bedeutet, dass jemand, der seine normale Schicht macht, nicht noch - wie das bislang üblich ist - einen Bereitschaftsdienst anhängen darf. Mehr als zehn Stunden pro Tag darf nicht gearbeitet werden. Das bedeutet natürlich auch, dass die betroffenen Beschäftigten künftig weniger Geld bekommen werden, wenn sie weniger Stunden arbeiten. "Es wird wohl darauf hinauslaufen, dass die betroffenen Branchen Schichtdienste einführen werden", vermutet der Trierer Arbeitsrechts-Anwalt Thomas Schmidt. Und in der Tat machen sich einige Krankenhäuser bereits Gedanken über neue Dienstpläne. So könnte etwa in einer Klinik die Kernarbeitszeit von 8 bis 21 Uhr vereinbart werden. An Werktagen wird von 20.30 Uhr bis 8.30 Uhr eine eigene Bereitschaftsschicht eingeführt an Wochenenden und Feiertagen noch zusätzlich von 8 bis 21 Uhr. Das alles sind noch Modelle. Denn zunächst müssen die Tarifverträge entsprechend geändert werden. Im Bundeswirtschaftsministerium schiebt den schwarzen Peter nun den Tarifparteien zu: "Die müssen schnellst möglich zu einer Lösung kommen", heißt es aus Berlin. Wo das benötigtet Personal herkommen soll, weiß auch niemand. Anwalt Schmidt rechnet mit "erheblichen Mehrkosten", wie viel genau kann man auch im Ministerium nicht sagen. Allein um den Personalbedarf in Krankenhäusern zu decken wird mit einer Milliarde Euro gerechnet.

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