Pendler haben Recht auf Zuschlag

Auch Pendler, die Arbeitslosengeld aus Luxemburg bezogen haben, steht ein monatlicher Zuschlag zu Hartz IV zu. Das entschied das Trierer Sozialgericht.

Trier. (wie) Irgendwann war der Job in Luxemburg weg. Der Pendler, der bis dahin täglich über die Grenze zur Arbeit gefahren war, meldete sich arbeitslos. Ein Jahr erhielt er Arbeitslosengeld aus Luxemburg. Als dann noch immer keine neue Stelle gefunden war, beantragte er in Deutschland Hartz IV. Das wurde ihm auch bewilligt, allerdings ohne den Zuschlag, den Arbeitslose normalerweise erhalten. Im zweiten Sozialgesetzbuch ist geregelt, dass Arbeitslose neben dem Hartz-IV-Satz von 351 Euro in den ersten zwei Jahren nach Erhalt des Arbeitslosengeldes einen Zuschlag von maximal 160 Euro für kinderlose Singles erhalten. Diesen Zuschlag verweigerte die zuständige Arbeitsgemeinschaft dem Mann jedoch. Weil er zuvor Arbeitslosengeld aus Luxemburg bekomme habe, stehe ihm der Zuschlag nicht zu, hieß es in der Ablehnung. Dagegen klagte der Mann vor dem Trierer Sozialgericht und bekam recht. Der Zuschlag soll in der ersten Zeit von Hartz IV zumindest teilweise den Einkommensverlust abfedern, urteilte das Gericht. Da laut Europarecht auch die in Luxemburg erworbenen Ansprüche der Arbeitslosenversicherung in Deutschland angerechnet werden müssten, dürften Pendler bei Hartz IV nicht benachteiligt werden. Es sei bei der Zahlung der Zuschläge nicht entscheidend, aus welchem EU-Land der Betroffene Arbeitslosengeld bezogen habe (Az: S 5 AS 250/0).

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