Pendler müssen mehr als nur die Arbeit im Blick haben

Trier · In diesem Jahr haben Luxemburg und Deutschland drei Verständigungsvereinbarungen abgeschlossen, die das seit 1957 bestehende Doppelbesteuerungsabkommen erweitern. Zudem gibt es bei der Steuererklärung neuerdings eine Anlage speziell für Grenzgänger.

Trier. Die rund 28 000 Grenzgänger aus der Region, die im Großherzogtum arbeiten, hatten in den vergangenen Monaten immer wieder Verständigungsfragen zur Steuerpflicht in Deutschland. Die beiden Staaten haben in diesem Jahr nun drei Vereinbarungen abgeschlossen, um Klarheit zu bekommen. Wer als Deutscher in Luxemburg angestellt ist und ausschließlich dort arbeitet, zudem keinen Ehepartner hat, der in Deutschland beschäftigt ist, zahlt seine Steuern jenseits der Grenze.
Arbeitnehmer, die zeitweise in Deutschland oder in Drittstaaten arbeiten, haben es das schon schwieriger. In der ersten Vereinbarung (26. Mai) wurde etwa eine Bagatellgrenze eingeführt, wonach eine Tätigkeit im Wohnsitzstaat oder in Drittstaaten von weniger als 20 Tagen keine Besteuerung in Deutschland auslöst, wenn der Arbeitslohnanteil in Luxemburg versteuert wird.
In weiteren Vereinbarungen haben die beiden Staaten (7. September) die Besteuerung von Abfindungen geklärt, und in einer dritten Aktion wurde die seit 2005 für Berufskraftfahrer geltende Regelung auch auf Lokomotivführer und das Begleitpersonal ausgedehnt.
Neu ist nun, dass es für Grenzgänger eine eigene Anlage gibt, die ab 2011 gilt. In der neuen Anlage N-AUS sind alle Einzelheiten im Zusammenhang mit der Auslandstätigkeit aufzuführen. Neben der Art der ausgeübten Tätigkeit, Name und Anschrift des ausländischen Arbeitgebers und der Höhe des Arbeitslohnes ist die Anzahl der gesamten Arbeitstage sowie die Anzahl der Tätigkeitstage im jeweiligen Staat anzugeben, denn danach richtet sich eine eventuelle anteilige Versteuerung des Arbeitslohnes in Deutschland.
Spezielle Fragen zu dem Thema beantwortet die Hotline der Finanzverwaltung unter Telefon 0180/3757-400. hw

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