Pendlern droht zunächst noch kein Strafverfahren

Luxemburg/Trier · Zehntausende Pendler verdienen ihr Geld in Luxemburg. Attraktive Jobs und gute Bezahlung locken ins Ländchen. Doch es gibt auch einige Stolpersteine.

 Häufiges Bild: deutsche Pendler in Luxemburg.TV-Foto: Friedemann Vetter

Häufiges Bild: deutsche Pendler in Luxemburg.TV-Foto: Friedemann Vetter

Luxemburg ist die Konjunkturlokomotive der Großregion. 150 000 Pendler aus den Nachbarregionen sorgen mit dafür, dass dort die Wirtschaft brummt. Für sie lohnt sich die Arbeit (siehe Grafik). Doch Handwerker, LKW-Fahrer und Banker müssen aufpassen, wenn sie ihrem Beruf nicht ausschließlich in Luxemburg nachgehen. Arbeitszeiten im Ausland müssen laut Finanzamt Trier in Deutschland versteuert werden.

Die wichtigsten Fragen und Antworten zu diesem Thema:

Welcher Pendler muss in Deutschland Lohnsteuer zahlen?

Wer als Grenzgänger ausschließlich in Luxemburg arbeitet, muss auch nur dort seine Lohnsteuer und seine Sozialbeiträge abführen. Wer gelegentlich in Deutschland oder in einem anderen Drittstaat tätig wird, ist verpflichtet, diese Zeiten beim Deutschen Finanzamt zu versteuern. Dazu gehören Weiterbildungsmaßnahmen, Vorträge oder ein Betriebsausflug. Nach Informationen von Steuerfachanwalt Stephan Wonnebauer (Trier) drückt das Finanzamt aber bei wenigen Tagen (bis zu vier Tagen) ein Auge zu.

Welcher Anteil wird fällig?

Im Prinzip nur die Zeit, in der eine Person in dem anderen Land physisch anwesend ist. Für die Besteuerung von Berufskraftfahrern gibt es zudem ein Verständigungsverfahren zwischen Berlin und Luxemburg, das das Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) von 1958 ergänzt. Fährt ein Fahrer an einem Tag in Luxemburg, Deutschland und Frankreich, fallen ein Drittel in Luxemburg und zwei Drittel in Deutschland an.

Wie geht es weiter?

Derzeit verhandeln die beiden Staaten ein neues DBA. Dabei spielt aber die Situation über die Grenzpendler, die gelegentlich in Deutschland arbeiten, keine große Rolle. In gesonderten Gesprächen versuchen die Ministerien zu klären, ob die sogenannten unproduktiven Tage - also Weiterbildung, Vorträge, Betriebsausflüge - von der Steuerbelastung ausgenommen werden könnten. Bundestagsabgeordneter Bernhard Kaster spricht von intensiven Bemühungen - doch: "Der Ausgang ist offen."

Droht Pendlern ein Verfahren?

Das Finanzamt Trier schickt momentan Fragebögen (im Internet unter volksfreund.de/grenzgaenger) an Pendler. Damit würden aber keine Strafverfahren eingeleitet. Die Pendler können ihre im Ausland abgehaltenen Arbeitstage nachversteuern. Sie sind weder vorbestraft, noch droht ihnen eine Strafzahlung. Das Finanzamt rät Pendlern aktiv, sich zu melden.

Wie lange müssen Zeiten erklärt werden?

Weil das Finanzamt zunächst nicht davon ausgeht, dass bewusst Steuern hinterzogen wurden, können die letzten vier bis sieben Jahre (je nachdem, ob eine Steuererklärung abgegeben wurde) veranschlagt werden. Bei einem Strafverfahren sind es zehn bis 13 Jahre.

Warum sind Steuerbescheide gegen Pendler vorläufig?

Das Finanzamt hält sich damit die Option offen, die Festsetzung zu ändern, sollten sich Berlin und Luxemburg in der Frage der Besteuerung einigen.

Was passiert mit den steuerlichen Mehreinnahmen?

Lohnsteuer und Einkommenssteuer gehen zu 15 Prozent an den Wohnort des Pendlers. 85 Prozent werden zwischen Bund und Ländern aufgeteilt.

Wie geht das Saarland mit seinen 8000 Grenzgängern um?

Das Thema wird auch von den Finanzbehörden im Saarland verfolgt. "Wir haben 26 Verfahren abgeschlossen. Das waren Mehreinnahmen von 300 000 Euro", sagt der Sprecher des saarländischen Finanzministeriums, Egon Fischer. In 27 weiteren Fällen gibt es Vorermittlungen.

Werden die Grenzgänger hinreichend informiert?

Die ersten Veranstaltungen für Grenzgänger zur Besteuerungsproblematik wurden Ende der 90er Jahre durchgeführt. Beteiligt waren das Finanzamt Trier, die Rentenversicherungsträger, die Arbeitsagentur sowie luxemburgische Gewerkschaften. Im September 2010 gab es eine Informationsveranstaltung in der Handwerkskammer Trier mit mehr als 300 Pendlern und Steuerberatern.

Ist die Problematik neu?

Erste Verfahren gegen Berufskraftfahrer gab es bereits von 1998 an.

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