Private Wettanbieter wieder erlaubt

Das deutsche Monopol für Lotto, Sportwetten und andere Glücksspiele gilt ab sofort nicht mehr, entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg. Doch von Jubel kann bei den privaten Anbietern noch keine Rede sein.

Luxemburg/Trier. Abwarten, lautet die Devise bei Lotto Rheinland-Pfalz. Noch sei gar nicht so ganz klar, dass das staatliche Wettmonopol in Deutschland durch die gestrige EuGH-Entscheidung gekippt sei, sagt Lotto-Geschäftsführer Hans-Peter Schössler.

Das Gericht habe vielmehr bestätigt, dass ein staatliches Glücksspielmonopol zulässig sei, wenn die Werbung etwa für Lotto geändert werde. Allerdings seien die Konsequenzen für Lotto Rheinland-Pfalz noch nicht absehbar.

"Wir werden abwarten, was in den nächsten Tagen geschieht", sagt Schössler auf Anfrage unserer Zeitung. Und: Die Jubelschreie "der Illegalen" kämen zu früh.

Von Jubel kann zumindest bei einigen der privaten Wettanbieter keine Rede sein. "Wir warten erst einmal ab", sagte auch ein Vertreter eines bekannten Wettanbieters. Durch den Gerichtsentscheid könnten nun alle ausländischen Wettanbieter in Deutschland Werbung machen und als Sponsor, auftreten. Er rechnet mit einem Ansturm von Mitbewerbern, die nun auf den deutschen Markt drängen werden.

Der EuGH hatte entschieden, dass das staatliche Glücksspielmonopol in Deutschland gegen die Niederlassungs- und Dienstleistungsfreiheit verstoße. Begründet wurde dies mit der erheblichen Werbung, die die staatlich genehmigten Anbieter von Glücksspielen betrieben. So betrieben die Inhaber der staatlichen deutschen Monopole "intensive Werbekampagnen, um die Gewinne aus den Lotterien zu maximieren". Sie entfernten sich damit "von den Zielen, die das Bestehen dieser Monopole rechtfertigen", der Bekämpfung der Spielsucht.

Bei Lotto Rheinland-Pfalz verteidigte man stets das Monopol und verwies auf die Gemeinnützigkeit: "Ein großer Unterschied zwischen unseren Angeboten und denen der nicht zugelassenen Mitbewerber liegt darin, dass wir rund 38 Prozent aller Spieleinsätze an gemeinnützige Zwecke zur Verfügung stellen, während andere Anbieter nur der eigenen Bereicherung dienen", sagte ein Sprecher Anfang vergangenen Jahres.

Diese Auffassung hatte zuvor auch bereits das Trierer Verwaltungsgericht in verschiedenen Urteilen vertreten. Immer wieder ging das Land Rheinland-Pfalz gegen private Sportwettenanbieter vor.

Zuletzt wurde ein Wettbüro in Wittlich auf Anordnung der Aufsichts- und Dienstleistungdirektion (ADD) Trier geschlossen. "Der Betrieb einer illegalen Sportwettannahmestelle stellt einen Verstoß gegen den Glücksspielstaatsvertrag und das Landesglücksspielgesetz dar", begründete die Behörde die Zwangsschließung des Geschäftes in der Wittlicher Innenstadt.

Womöglich kann der Wettanbieter sein Büro schon bald wieder aufmachen. "Alle Wettshops in Deutschland können wieder eröffnet werden - egal welche Untersagungen bisher vorliegen", glaubt der Sprecher des bekannten Sportwettenanbieters. Selbst Kooperationen mit den staatlichen Anbietern wie Lotto seien jetzt denkbar. Bei Lotto Rheinland-Pfalz denkt man daran aber noch nicht. Der EuGH habe "in einer Weise den Weg für eine Marktöffnung gewiesen", sagt Lotto-Chef Schössler.

Extra Trierer Urteile: Das Trierer Verwaltungsgericht entschied mehrfach über die Zulässigkeit von privaten Sportwetten. Vor einem Jahr bestätigte es das Verbot dieser Wetten. Begründet wurde dies mit dem geänderten Landes-Glücksspielgesetz. Ein paar Monate zuvor hielt das Gericht Sportwetten allerdings noch für zulässig mit dem Hinweis, dass es damals in Rheinland-Pfalz noch kein staatliches Wettmonopol gegeben habe. Anfang 2009 erlaubte das Gericht einem privaten Anbieter, Pokerturniere zu veranstalten. Die Richter kritisierten, dass es dem Staat mit dem Monopol nicht in erster Linie um die Eindämmung von Spielsucht gehe, sondern darum, sich Konkurrenz fernzuhalten. (wie)

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