Privatisierung vom Tisch

Die geplante Privatisierung der Abfall-Sortieranlage im Trierer Hafen ist gescheitert. Grund: Die Angebote blieben deutlich hinter den Erwartungen zurück.

Trier. (sey) Ein schöner Traum der Trierer und Trier-Saarburger Kommunalpolitiker ist geplatzt: Der geplante Verkauf der ART GmbH, eines hundertprozentigen Tochter-Unternehmens des für die Müllentsorgung in und um Trier zuständigen kommunalen Zweckverbands ART, ist vom Tisch. Das hat der ART-Aufsichtsrat beschlossen.

Zwar muss die sogenannte Verbandsversammlung dem Vorschlag noch zustimmen. Das allerdings gilt als Formsache.

"Die finanziellen Angebote der Bieter entsprachen in keinerlei Hinsicht unseren Erwartungen", sagte Verbandsvorsteher Günther Schartz im Gespräch mit unserer Zeitung. Konkrete Zahlen wollte der Trier-Saarburger Landrat nicht nennen.

Im Vorfeld war von einem möglichen Kaufpreis für die ART GmbH von etwa acht Millionen Euro die Rede. Mehr als die Hälfte dieses Betrags dürfte demnach kaum geboten worden sein. Nach der geplatzten Privatisierung bleibt die ART GmbH weiter im Eigentum des Zweckverbands. Dem bescherte die Gesellschaft in den 16 Jahren ihres Bestehens insgesamt rund 30 Millionen Euro Gewinn. Im vergangenen Jahr, dem bislang besten Geschäftsjahr, erzielten die 64 Beschäftigten (14 sind direkt bei der GmbH angestellt, 50 beim Trierer Bürgerservice) einen Rekordumsatz von 14 Millionen Euro. Weil damit gerechnet wurde, dass die Geschäfte schlechter werden würden, sollte die ART GmbH verkauft werden.

Dass der Verkauf jetzt nicht zustande kommt, sieht Verbandsvorsteher Günther Schartz gelassen. "Die ART GmbH steht auf gesunden Füßen, die Auftragsbücher sind voll." Damit das auch weiter so bleibt, soll das derzeit überwiegend den Inhalt der Gelben Säcke sortierende Unternehmen jetzt fit gemacht werden für die Zukunft. Der Geschäftsführer sei beauftragt worden, ein Konzept zu erstellen, sagte Schartz. Pferdefuß: Als quasi kommunales Unternehmen sind der ART GmbH Grenzen gesetzt, die die Gesellschaft gegenüber privaten Anbietern benachteiligt.

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