Prozess gegen ehemalige Spitze der Trierer Handwerkskammer: Aufarbeitung des Skandals schwierig

Koblenz/Trier · Teilweise liegen die Betrugsfälle, die die Koblenzer Staatsanwaltschaft der ehemaligen Trierer Handwerkskammer-Spitze vorwirft, mehr als zehn Jahre zurück. Den Zeugen fällt die Erinnerung an die Details der offenbar gefälschten Projektabrechnungen schwer.

 Sechs Jahre nachdem die Vorwürfe gegen die frühere Spitze der Handwerkskammer bekannt wurden, soll nun der Prozess vor dem Koblenzer Landgericht beginnen. TV-Foto: Archiv/Friedemann Vetter

Sechs Jahre nachdem die Vorwürfe gegen die frühere Spitze der Handwerkskammer bekannt wurden, soll nun der Prozess vor dem Koblenzer Landgericht beginnen. TV-Foto: Archiv/Friedemann Vetter

Foto: Friedemann Vetter

Falsche Stundenabrechnungen, überhöhte Anträge, Chaos bei der Weiterbildung: Dass in der Trierer Handwerkskammer zwischen 2003 und 2008 einiges offenbar so richtig schief lief, daran gibt es kaum Zweifel. Hunderttausende Euro musste die Kammer damals an ihre Fördergeldgeber zurückzahlen, Hauptgeschäftsführer Hans-Hermann K., sein Stellvertreter Josef A., der Leiter des HWK-Umweltzentrums Theo B. und weitere Mitarbeiter wurden entlassen.

Laut Anklage soll das ehemalige HWK-Führungstrio K., A. und B. damals gemeinsam mehr als 800.000 Euro veruntreut haben. Das zu beweisen, fällt der Koblenzer Staatsanwaltschaft allerdings nicht leicht. Was auch daran liegt, dass die Dinge mittlerweile zum Teil mehr als zehn Jahre zurückliegen - und den Zeugen die Erinnerung entsprechend schwer fällt. "Nö, keine Erinnerung", " weiß ich nicht", "dazu kann ich nichts sagen, das ist zu lange her", lauten denn auch die Antworten der Zeugin H. auf viele Detailfragen von Richter Torsten Bonin.

Besonders ein Tag hat sich der damals für die Weiterbildungskurse des HWK-Umweltzentrums zuständigen Frau allerdings ins Gehirn gebrannt. Für diesen hatten sich die Mitarbeiter eines Fördergeldgebers beim UWZ angekündigt, um sich von der korrekten Verwendung ihrer Zuschüsse zu überzeugen. "Da brach auf einmal Hektik aus", erzählt H. Denn laut der beim Geldgeber eingereichten Projektbeschreibung, nach der die Zuschüsse gewährt worden waren, durfte Abteilungsleiter B. kein eigenes Büro im Umweltzentrum haben. "Da mussten wir sein Büro schnell räumen und als Bibliothek umdeklarieren", erzählt H.

Im HWK-Gebäude in der Loebstraße sei im Gegenzug "eine Art Besenkammer" flugs als Büro für B. ausstaffiert worden, berichtet H. Der Subventionsbetrug hat weitere Blüten getrieben: Offenbar ebenfalls, um Zuschussanträge in die Höhe schrauben zu können, hatte Zeugin F. per Unterschrift auf einem Stundenzettel bestätigt, im Januar 2006 für ein bestimmtes UWZ-Projekt Arbeitsstunden geleistet zu haben - dabei war F. erst Mitte Februar 2006 vom UWZ eingestellt worden. "Ja, das ist meine Unterschrift, aber vielleicht hat jemand das Datum auf dem Stundenzettel nachträglich eingetragen? Die Datumseintragung ist jedenfalls nicht meine Handschrift", sagte F. am Dienstag vor Gericht.

Der nächste Zeuge, der am Dienstag vor dem Koblenzer Landgericht gehört wurde, fand klare Worte: "A., damaliger Leiter der HWK-Wirtschaftsprüfung, übte Druck auf die Mitarbeiter aus, unrichtige Stundenzettel auszufüllen", sagte der HWK-Betriebsberater aus. A. habe zwar keine explizite Anweisung gegeben, gefälschte Stundenzettel zu unterschreiben. "Aber es war unmissverständlich, dass das von uns verlangt wurde. Das war für mich eine klare Aufforderung zum Subventionsbetrug", erklärte S.

Neben Ex-Hauptgeschäftsführer K., dessen Stellvertreter A. und Ex-UWZ-Leiter B. hat auch der damalige Personalchef R. auf der Anklagebank gesessen. Richter Torsten Bonin bot dem 46-Jährigen am Dienstag an, die Anklage gegen eine Geldauflage (2000 Euro) einzustellen. "Mein Mandant akzeptiert die Vorwürfe gegen ihn nicht. Allerdings ist seine private Situation so hart, dass er das Angebot des Gerichts annimmt", erklärte Rs. Rechtsanwalt. R. hatte in seiner Einlassung erklärt, ein behindertes Kind zu haben, das rund um die Uhr Betreuung benötige. Der möglicherweise bis Ende 2016 dauernde Prozess belaste sein Familienleben schwer. "Wir rücken von den Vorwürfen nicht ab, aber Rs. Schuld an dem Subventionsbetrug ist nach aktueller Beweislage so gering und R. durch die langen Ermittlungen und die Prozesszeit so belastet, dass es unverhältnismäßig wäre, weiter gegen ihn zu verhandeln", so Oberstaatsanwalt Wolfgang Bohnen.

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