Putzfrau kostet künftig richtig Geld

BERLIN. Kein Mensch weiß genau, wie viele Putzfrauen oder Handwerker in deutschen Privathaushalten ohne Rechnung zu Werke gehen. Schließlich handelt es sich um Schwarzarbeit.

Für die Bundesregierung steht fest, dass die illegale Form des Broterwerbs "ein alarmierendes Niveau erreicht hat" hat und deshalb stärker bekämpft werden muss. "Sie schädigt gesetzestreue Unternehmer sowie Arbeitnehmer und verursacht enorme Einnahme-Ausfälle bei den Sozialkassen und beim Fiskus." So steht es in einem Referentenentwurf, den das Kabinett bis Mitte Februar verabschieden will und der voraussichtlich zur Jahresmitte in Kraft treten soll. Nachbarschaftshilfe bleibt erlaubt

Natürlich wird Schwarzarbeit schon heute strafrechtlich verfolgt. Gepfefferte Geldbußen sind ebenso möglich wie mehrjährige Haftstrafen. Allerdings hat der Gesetzgeber dabei vornehmlich größere Unternehmen im Visier. Die illegale Beschäftigung in den eigenen vier Wänden gilt eher als Kavaliersdelikt oder juristisch formuliert als Ordnungswidrigkeit. Künftig soll daraus ebenfalls ein Straftatbestand werden. Wer zum Beispiel als familiärer Arbeitgeber die fälligen Sozialbeiträge für Haushaltshilfen nicht abführt, kann mit bis zu fünf Jahren Gefängnis belegt werden. Für den Auftraggeber und den Schwarzarbeiter sind auch Geldbußen von wenigstens 1500 Euro möglich. Maßgeblich ist stets die Schwere der Tat. Nachbarschaftshilfe und andere Gefälligkeiten werden zwar weiter von der Schwarzarbeit ausgenommen. Das Kriterium ist jedoch die Unentgeltlichkeit. Über "kleine Aufmerksamkeiten, wie zum Beispiel einen Blumenstrauß oder eine Gartenplanze" dürfen Zoll und Finanzämter laut Gesetzentwurf hinweg sehen. Auf diese Weise will Finanzminister Hans Eichel schon im laufenden Jahr eine Milliarde Euro zusätzlich einnehmen. Die Kosten für den erhöhten Kontrollaufwand konnte ein Ministeriumssprecher nicht beziffern. Nach seinen Angaben sind die Mehraufwendungen aber nur "minimal", weil die Personalaufstockung bei den Behörden mit einer höheren Effizienz der Verwaltung einher gehen soll. Seit April 2003 fallen für einen Mini-Job im Privathaushalt zwölf Prozent Sozialbeiträge und Steuern an. Bis zu 510 Euro der Gesamtkosten kann die Familie pro Jahr für ihre Haushaltshilfe steuerlich absetzen. Vorausgesetzt, die Arbeit ist bei der Mini-Jobzentrale der Bundesknappschaft angemeldet. "Durch die Schwarzarbeit gehen dem Staat zweistellige Milliardenbeträge verloren", meinte die Haushaltsexpertin der Grünen, Antje Hermenau. Das Gesetz trage dazu bei, den Kreislauf zwischen Steuerhinterziehung, wachsender Verschuldung sowie sinkenden öffentlichen Investitionen und damit weniger Arbeitsplätzen zu durchbrechen. Ihr Fachkollege von der CDU, Dietrich Austermann, hat daran jedoch erhebliche Zweifel. Union ist noch kritisch

Die Union werde das im Bundesrat zustimmungspflichtige Gesetz "kritisch durchleuchten", sagt er unserer Zeitung. "Statt hinter jeden Bürger einen Spitzel zu stellen, muss eine große entbürokratisierende Steuerreform her, durch die sich Schwarzarbeit nicht mehr lohnt", betonte Austermann. Auch FDP-Fraktionsvize Rainer Brüderle meldete erhebliche Vorbehalte an. "Sollen die Fahnder hinter dem Gartenzaun darauf lauern, ob es nicht zwei Blumensträuße zur Entlohnung gibt?" Die Ursache der Schwarzarbeit liege im großen Unterschied zwischen Brutto- und Nettolohn. "Das Problem der zu hohen Lohnnebenkosten wird man nicht mit polizeistaatlichen Maßnahmen lösen", sagte Brüderle unserem Blatt. Wohl auch deshalb findet sich im Referentenentwurf noch ein moralischer Aspekt: Die verschärften Maßnahmen sollten helfen, "ein neues Unrechtsbewusstsein in der Bevölkerung zu den verschiedenen Formen der Schwarzarbeit zu wecken und die Steuerehrlichkeit zu erhöhen".

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort