Ratschläge für frustrierte Pendler

Trier/Luxemburg · Rund 28 000 Menschen aus der Region verdienen ihr Geld in Luxemburg. Der Job im Großherzogtum lohnt sich für beide Seiten. Für die Pendler, weil sie ordentlich verdienen, für Luxemburg, weil das Land auf die insgesamt 150 000 Grenzgänger angewiesen ist. Doch das Steuerrecht zwischen beiden Ländern birgt Fallstricke.

Rolf-Peter S. gehört zu den 28 000 Pendlern aus der Region Trier, die in Luxemburg ihr Geld verdienen. Und auch Heinz und Maria M., er Angestellter in Deutschland, sie Sekretärin in Luxemburg, freuen sich über das gute Einkommen. Doch sie gehören zu der Gruppe, die nun beim Finanzamt im Fiskus stehen.

Fall 1: Banker Rolf-Peter arbeitet seit Mitte der 90er Jahre im Großherzogtum und verdient ganz gut. Dank niedriger Lohn- und Sozialabgaben bleibt dem 45-Jährigen sogar viel mehr am Monatsende in der Lohntüte als seinem Kollegen in Frankfurt. Doch zumindest ein Teil dieses höheren Nettogehalts steht für den Angestellten nun auf der Kippe. Muss der Deutsche nämlich zu seiner Muttergesellschaft nach Frankfurt, zu Vorträgen nach London oder zu Vertragsverhandlungen nach Brüssel, sind diese Tage anteilsmäßig in Deutschland zu versteuern.

Inzwischen kontrolliert das Finanzamt Trier die Branche mit Argusaugen, seit ein spektakulärer Fall die Fahnder auf diese Spur geführt hat. Nun drohen zahlreichen Pendlern Nachzahlungsforderungen vom Finanzamt (der TV berichtete). "Kriminalisiert wird aber zunächst niemand", sagt der Vorsteher des Trierer Finanzamtes, Jürgen Kentenich, dem TV. Bei den eingeleiteten Fällen gehe es um Besteuerungsverfahren. Erwischte Steuersünder müssen also gegebenenfalls Steuern in Deutschland nachzahlen. Ein Strafverfahren droht ihnen vorerst nicht. Zudem können die Pendler die Steuern, die sie nun Deutschland erklären, beim Luxemburgischen Fiskus geltend machen und dürfen auf Rückzahlungen hoffen.

Fall 2: Für das Ehepaar Heinz und Maria steht die Nachzahlung indes schon fest. Der in Deutschland arbeitende Ehemann hatte auf seiner Lohnsteuerklasse die Steuerklasse drei eintragen lassen. Diese bietet einem allein in einer Ehegemeinschaft arbeitenden Partner einen niedrigeren Steuerabzug. Weil aber auch die Frau in Luxemburg als Angestellte arbeitete, hätte das Paar eine andere Steuerklassenkombination wählen müssen. "Im Ergebnis haben die Eheleute durch die bewusste Wahl der falschen Steuerklasse und die Nichtabgabe der Steuererklärung pro Jahr rund 3000 Euro Steuern hinterzogen", sagt der Pressesprecher des Finanzamtes Trier, Jost Löns.

Zusammen mit Hinterziehungszinsen mussten sie nun dem Finanzamt Trier inklusive Zinsen rund 40 000 Euro nachzahlen. "Dadurch, dass sie sich beim Finanzamt gemeldet haben (Selbstanzeige), sind ihnen aber eine Strafe und ein Strafverfahren erspart geblieben.

Die Mehrheit: Wer als Grenzgänger ausschließlich in Luxemburg arbeitet und zudem Alleinverdiener ist, muss sich um die aktuelle Diskussion wenig Sorgen machen. Er zahlt seine Abgaben nur in Luxemburg.

Meinung

Randfigur im großen Spiel

Luxemburg und Berlin verhandeln derzeit über ein neues Doppelbesteuerungsabkommen, das die 50 Jahre alte Regel ablösen soll. Die Pendler aus der Region sollten nicht zu große Hoffnung in die Verhandlungen setzen. Denn dort geht es vor allem um das Bankgeheimnis und die Kapitalertragssteuer. Bei diesem Milliarden-Deal spielen die Grenzgänger nur eine Minirolle. Deshalb wollen viele Banken das Problem lieber im kleinen Grenzverkehr mit Trier lösen. h.waschbuesch@volksfreund.de

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