Kolumne Grenzgänger Grenzgänger haben Holpflicht

Immer wieder hört man als Berater die Aussage von Grenzgängern: „Das hat mir keiner gesagt. Woher soll ich das wissen?“ Man hört die Aussage in allen Rechtsbereichen, insbesondere im Steuer- und Sozialversicherungsrecht.

Zunächst muss noch einmal klargestellt werden, dass Grenzgänger nicht in Deutschland, sondern im Ausland arbeiten. Man könnte dabei sogar auf die Idee kommen, dass es dort andere Gesetze gibt, die dem deutschen Gesetz eventuell gar nicht gleichen.

Im Steuerrecht gibt es beispielsweise Vorschriften, die für die deutsche Logik absolut unverständlich sind. Warum muss die Einzelveranlagung bis zum 31. März beantragt werden, wohingegen alle anderen Veranlagungsarbeiten später beantragt werden können? Warum kann eine einmal beantragte Steuerklasse im Rahmen einer Steuererklärung nicht noch solange geändert werden, wie der Steuerbescheid nicht bestandskräftig ist? Hier gibt es sogar Urteile des luxemburgischen Verwaltungsgerichts, die diese, für Deutsche seltsame Logik, bestätigen.

Wer einen Antrag auf Alters- oder Invalidenpension stellt, muss gleichzeitig oder zuvor schon seine Babyjahre beantragt haben. Nach Antragstellung, selbst wenn der Antrag noch nicht durchgearbeitet ist, kann er das Babyjahr nicht mehr beantragen. Hier fragt man sich schnell, welcher Sinn diese Vorschrift haben soll, findet jedoch keine Antwort. Man findet auch niemanden, der den Sinn der Vorschrift erklären kann. Das ist ein trauriger Umstand, mit dem sich die Grenzgänger eben abfinden müssen.

Die ersten Grenzgänger der 1980er und 1990er Jahre mussten sich um diese Fragen überhaupt keine Gedanken machen. Es hat irgendwie alles funktioniert. Die Grenzgänger waren für das Finanzamt eine kleine, unbedeutende Schar.

Die Rentenkasse hatte ohne umständliche Prüfungen großzügige Invalidenpensionen gewährt, sogar an Personen, die nie in Luxemburg gearbeitet hatten. Es war einfach genug Geld für alle da.

Die heutige Generation erkennt nun, dass alles doch nicht so einfach ist, wie die ältere Generation es erlebt hat. Man muss sich vielmehr selbst bemühen, um seine Rechtsfragen zu klären. Insofern  kann jedem Grenzgänger nur geraten werden, öfter vorsorglichen Rechtsrat einzuholen, um keine bösen Überraschungen zu erleben. Das Geld dafür sollte dem Grenzgänger eigentlich auch zur Verfügung stehen.

Stephan Wonnebauer ist Vorstandsmitglied des Deutschen Anwaltvereins Luxemburg.

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Foto: TV

Bei Fragen zum deutsch-luxemburgischen Recht können sich Grenzgänger an den Deutschen Anwaltverein Luxemburg wenden: kontakt@dav.lu

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