Kolumne Grenzgänger Ärger über die Rentenberatung

Immer häufiger klagen Grenzgänger darüber, dass sie die Rentenberechnungen der luxemburgischen Rentenkasse CNAP nicht nachvollziehen können. Dies führt dann dazu, dass die Ruhestandsplanung durch Renten, die niedriger sind als erwartet, durchkreuzt wird.

In einem Fall wurde die Immobilienfinanzierung gefährdet, da die Rente überraschend 400 Euro niedriger ausfiel. In einem anderen Fall reichte die Nettorente nicht mehr zum Leben.

Beispielsweise erscheinen auf den Versicherungsverläufen der Sozialversicherungsbehörde CCSS die Babyjahre. Auf dieser Basis wird dann die Rente berechnet. Allerdings ist dabei nicht berücksichtigt, ob der Grenzgänger tatsächlich auch den Antrag gestellt hat, die Babyjahre zu erhalten. Wer tatsächlich die Babyjahre beantragt hat, findet dazu auch explizit eine Erwähnung in einem Zusatztext. Das muss man wissen. Grenzgänger sollten sich also nicht davon beirren lassen, wenn die Babyjahre im Versicherungsverlauf erwähnt sind. Das besagt noch nichts über die tatsächliche Berücksichtigung bei der Rentenhöhe. Denn wenn dann die Rente ausgezahlt wird, ist sie manchmal geringer als ursprünglich prognostiziert. In einem Fall wurde der höhere Wert mündlich mehrfach in persönlichen Beratungen genannt, in einem anderen Fall hatte die CNAP die Rentenhöhe sogar schriftlich mitgeteilt. Diese Mitteilungen sind allerdings ohne Gewähr, sind also nicht garantiert. Von einer Behörde sind jedenfalls deutsche Grenzgänger Unverbindliches nicht gewöhnt. Wer also eine vorgezogene Altersrente auf dieser Basis zugesprochen bekommen hat, hat nur noch als Exit-Möglichkeit, hiergegen Einspruch einzulegen und den Antrag zurückzunehmen. Auch in der Grenzgänger-Rentenberatung der Deutschen Rentenversicherung werden diese allgemein bekannten Probleme nicht immer angesprochen. Insofern sollten alle Grenzgänger prüfen, ob sie ihren Antrag auf Babyjahre gestellt haben. Der ein oder andere wird sicherlich keinen Anspruch darauf haben.

Die Rentenkasse ist bei der Ablehnung der geforderten höheren Rentenbeträge und deren Berechnung recht nüchtern und emotionslos. Für die Grenzgänger ist aber die dann um oft mehrere Hundert Euro niedriger ausfallende Rente eine Katastrophe.

Stephan Wonnebauer ist Vorstandsmitglied des Deutschen Anwaltvereins Luxemburg.

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Foto: TV

Bei Fragen zum deutsch-luxemburgischen Recht können sich Grenzgänger an den Deutschen Anwaltverein Luxemburg wenden: kontakt@dav.lu 

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