Raus damit, bevor es zu spät ist

Eigentlich gibt es ihn nicht mehr, den Winterschlussverkauf (WSV). Und doch bleibt der vierte Januar-Montag als Startdatum ein wichtiger Tag für den Einzelhandel. Vor allem im Oberzentrum Trier warten extreme Rabatte auf die Schnäppchenjäger.

Trier. Der offizielle Winterschlussverkauf ist seit 2004 abgeschafft. Trotzdem bleibt der vierte Montag im Januar "ein wichtiger Orientierungspunkt für die Verbraucher", sagt Thomas du Buy, der zweite Vorsitzende der City-Initiative Trier. "Vor allem im Textil- und Schuhbereich laufen Aktionen, um Platz für die Frühjahrsware zu schaffen", sagt Jutta Straubinger, die beim Hochwald Gewerbeverband für das Hermeskeiler Stadtmarketing zuständig ist. Schon Anfang Januar haben die Einzelhändler die Preise allerorts gesenkt, um die Lager frei zu machen. Jetzt folgt eine weitere Stufe. Rabatte bis zu 70 Prozent erwarten die Kunden ab Montag.

Vor allem Produkte wie Jacken, Mützen, Schals, warme Schuhe, winterliche Bettwäsche, Matratzen und Bettbezüge oder auch Tischdecken sind laut du Buy von den Preisnachlässen betroffen. Und die Kälte in den vergangenen Wochen hat den winterlichen Rabatt-Verkauf schon angeheizt. Das bestätigt auch Hans-Dieter Wilhelm, Vorsitzender des Gewerbevereins in Daun: "Wir hatten einen guten Winter, so dass sich die Winterware sehr gut verkauft hat." Ernst Holbach, der Vorsitzende des Stadtmarketingvereins in Konz, sieht das Wintergeschäft mit der langen Rabattphase ebenso positiv: "Wir blicken mit Zuversicht nach vorne. Von der Krise ist bis jetzt nichts zu spüren."

In Bitburg setzt der Gewerbeverein nach Auskunft seines Vorsitzenden Edgar Bujara seit Weihnachten vor allem auf verlängerte Öffnungszeiten am Samstag - bis 18 Uhr: "Wenn ich den Betrieb am vergangenen Samstag sehe, dann können wir damit sehr zufrieden sein."

Eine besondere Aktion ist am 6. und 7. Februar noch in Wittlich geplant: "Wir werden zum Abschluss des sogenannten WSV einen Einzelhändler-Flohmarkt organisieren. Dort verkaufen die Einzelhändler ihre Ware noch günstiger auf der Straße", sagt Karsten Mathar, Vorsitzender des Stadtmarketing-Vereins in Wittlich.

Bei den Preisnachlässen müssen die Händler jedoch eines beachten: "Rabatte dürfen nicht fingiert sein", sagt Rolf Ersfeld, Geschäftsführer für den Bereich "Recht und Fairplay" bei der Industrie- und Handelskammer (IHK) in Trier. Um unfairen Wettbewerb zu verhindern, müssten die Mitbewerber ein Auge auf die Konkurrenz werfen. Wenn die Rabatte sich nicht auf den ursprünglichen Preis beziehen, können sie einen Verstoß bei der IHK melden. Extra Umtausch: Ware vom Umtausch auszuschließen, ist erlaubt. Wenn Geschäfte Produkte umtauschen, die nicht beschädigt sind, ist das eine freiwillige Regelung. Mit dieser sogenannten Kulanz-Regelung erlauben Geschäfte den Umtausch von Produkten, die dem Kunden nicht gefallen. Ist die Ware beschädigt, muss ein Umtausch ohnehin möglich sein - auch bei Rabattware. Laut Ersfeld weichen die wenigsten Geschäfte im Schlussverkauf von der Kulanz-Regelung ab, um ihre Kunden nicht zu verprellen. (cmk)

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