REFORM IN KÜRZE

Was sich ab diesem Jahr bei den Renten ändert:Besteuerung: Besteuert werden nach neuem Recht Auszahlungen aus den gesetzlichen Rentenkassen, den landwirtschaftlichen Alterskassen, den berufsständischen Versorgungswerken und bestimmten Leibrenten wie der neuen Rürup-Rente.

Alte und ab diesem Jahr neue Rentner müssen die Hälfte ihrer Rente versteuern, für Neurentner steigt die Besteuerung dann bis 2040 in kleinen Schritten auf 100 Prozent. Bei Alleinstehenden bleiben damit im Jahr noch rund 18 900 Euro steuerfrei, bei Verheirateten doppelt so viel - bislang waren es bei Singles immerhin 38 000 Euro.Rentenbeiträge werden im Gegenzug schrittweise von der Steuer befreit. Von diesem Jahr an sind erst 60 Prozent (maximal aber 20 000 Euro im Jahr), dann schrittweise mehr als Sonderausgaben absetzbar. 2025 sollen 100 Prozent erreicht sein.Beamtenpensionen werden bei Alleinstehenden in diesem Jahr bei Bezügen ab 12 836 Euro besteuert. Der so genannte Versorgungsfreibetrag - er war als Ausgleich für die Ungleichbehandlung zwischen Renten und Pensionen gedacht - wird für jeden neuen Pensionärsjahrgang bis 2040 abgebaut, als Konsequenz aus der angestrebten Gleichbehandlung von Rentnern und Pensionären. Zusatzversorgung: Was die kapitalgedeckte Zusatzversorgung angeht, wird für die Riesterrente das Antragsverfahren und die Auszahlung vereinfacht. Bei der betrieblichen Altersversorgung fällt das Modell der Direktversicherung zwar weg, dafür kann mehr Geld in Pensionskassen und -fonds eingezahlt werden. Bei Kapitalanlageprodukten fallen die Steuerprivilegien für Kapitallebensversicherungen weg. Dafür wird die Rente aus privaten Rentenversicherungen bei der Auszahlung ab 65 Jahre geringer besteuert. (sas)

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