Reinigungsfirmen im Fokus

Trier · Die Zollbehörden haben bundesweit gerade schwerpunktmäßig das Reinigungsgewerbe unter die Lupe genommen. Seit Monaten gilt im Gewerbe ein Mindeststundenlohn von 8,40 Euro für ungelernte Kräfte. Damit hier kein Schmu getrieben wird, setzen die Zollfahnder ihre Aktionen an.

Es ist bitterkalt, als sich die beiden Trierer Beamten des Zollamtes auf ihren ersten Einsatz an diesem Tag vorbereiten. Punkt halb sieben fahren sie vor einem Trierer Einkaufszentrum vor. Sie wollen an diesem Tag das Reinungspersonal überprüfen, das vor Geschäftsbeginn seine Arbeit im Einkaufszentrum erledigt. Drei Einsatzorte haben sich die beiden Zollbeamten insgesamt für heute vorgenommen. Die Gebäudereiniger arbeiten meist sehr früh, vor Geschäftsbeginn, oder spät in der Nacht, nach dem Öffnungsschluss. Zunächst müssen sich die Beamten Zugang zum Gebäude verschaffen, der Wachdienst öffnet nach einigen Minuten. In dem großen Einkaufszentrum verstreuen sich die sechs Reinungskräfte, doch Annika Z. und Peter B. haben die fünf Frauen und den einen Mann schnell zusammengerufen. "Papiere?", alle sechs Befragten haben keine Ausweispapiere, keinen Führerschein oder einen Sozialversicherungsausweis dabei. "Dabei wissen die Reinigungskräfte ganz genau, dass sie dazu verpflichtet sind", sagt die Zollbeamtin. Nun geht es an die Befragung: Name, Adresse, wie viele Stunden arbeiten sie? Haben Sie noch eine weitere Beschäftigung?

"Seit einiger Zeit gilt im Reinigungsgewerbe ein Mindeststundenlohn von 8,40 Euro für ungelernte Kräfte", erklärt derweil Silke Zabel, Sprecherin des Hauptzollamtes Koblenz. Mit der bundesweiten Aktion sollen die Beschäftigungsverhältnisse überprüft werden. Gibt es schwarze Schafe, die die rechtlichen Regelungen umgehen und sich damit gegenüber den Mitbewerbern einen ungerechten Vorteil verschaffen? In der Region Trier wurden in drei Tagen insgesamt 19 Betriebe untersucht, 147 Beschäftigte geprüft. "Bei sechs Betrieben gab es Beanstandungen, bei sieben Personen war etwa die Meldepflicht nicht in Ordnung", sagt die Zollsprecherin. "Das ist aus unserer Sicht eine saubere Sache. Das sind allenfalls geringfügige Verstöße", so Silke Zabel. Eine Tendenz, die sich auch im gesamten Bereich des Hauptzollamtes zeigt: Bei 136 geprüften Betrieben und 741 Personen gab es 34 Beanstandungen bei Firmen, 15 bei Personen, 14 Bußgeldverfahren werden eingeleitet. In 15 Fällen ergab sich ein Verdacht auf Verstöße gegen den Mindestlohn.

Auch für die Trierer Beamten fällt der erste Einsatz unter die Kategorie "Routine". Gegenüber der Reinigungsfirma gibt es nichts zu bemängeln, die Mitarbeiter, die sich nicht ordnungsgemäß ausweisen können, müssen 35 Euro Verwarnungsgeld zahlen. Eine Mitarbeiterin kann sich das Geld noch sparen, weil ihr Mann den Personalausweis vorbeibringt. Die anderen fünf zahlen teures Lehrgeld, und weil sie kein Bares dabei haben, geht die Abteilungsleiterin der Reinigungsfirma in Vorlage, damit nicht noch Bearbeitungsgebühren draufkommen.

"Das fällt einem schon schwer, wenn man sieht, dass die für so ein Verwarnungsgeld ganz schön lange arbeiten müssen. Doch es geht nicht anders und ist nur zu ihrem eigenen Vorteil", sagt Zollfahnderin Annika Z. Dem stimmt Zabel zu: "Die Aktionen des Zolls sorgen dafür, dass diese Mitarbeiter ihren gerechten Lohn bekommen und dass der Wettbewerb zwischen den Unternehmen weiter fair bleibt." Extra Das Hauptzollamt Koblenz ist im mittleren und nördlichen Rheinland-Pfalz (16 Landkreise - von Trier-Saarburg bis Altenkirchen, von Bitburg-Prüm bis in den Westerwaldkreis und die drei Städte Trier, Mainz Koblenz) mit 170 Mitarbeitern zuständig für die Bekämpfung von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung. Im vergangenen Jahr haben die Beamten rund 13 700 Personen bei 868 Arbeitgebern nach ihren Beschäftigungsverhältnissen befragt. Insgesamt wurden mehr als 2000 Bußgeld- und fast 5000 Strafverfahren gegen Arbeitnehmer sowie gegen Arbeitgeber eingeleitet. Die verteilten Verwarnungen, die immerhin schon 35 Euro kosten, sind in diesen Zahlen nicht berücksichtigt.

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