Richter stärken Meisterpflicht im Handwerk

Leipzig/Trier · Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat die Meisterpflicht im Handwerk bestätigt. Die Handwerkskammer Trier sieht die Entscheidung „positiv“.

Das Bundesverwaltungsgericht wies am Mittwoch die Klagen einer Friseurin und eines Dachdeckers ab, die sich ohne Eintragung in die Handwerksrolle selbstständig machen wollten. Die Anforderungen der deutschen Handwerksordnung, wonach für eine Selbstständigkeit entweder ein Meisterbrief oder eine sechsjährige Berufserfahrung als "Altgeselle" notwendig sind, seien verhältnismäßig, entschied der 8. Senat des obersten deutschen Verwaltungsgerichts.

Von den 7000 regionalen Handwerksbetrieben mit 40.000 Mitarbeitern fallen rund 5000 Firmen unter die Meisterpflicht, die in 41 Branchen gilt. Seit der Handwerksnovellierung 2003 sind aber auch 57 Berufe ausgegliedert. Hier kann jeder Interessierte, auch ohne Meister- oder Gesellenbrief, eine Firma gründen. hw

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort