Schrift-Schwund auf dem Kassenbon

MAINZ. Rückgabe, Umtausch, kostenlose Reparatur - wer ein Produkt mit Macken kauft, hat innerhalb der Garantiezeit weit gehende Rechte. Vorausgesetzt, er legt den Kassenbon vor. Das aber kann problematisch sein, denn die Schrift verbleicht oft innerhalb kurzer Zeit. Darauf weist die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz hin.

Geben Radio, Waschmaschine & Co. den Geist auf, kaum dass sie ihren Platz in der Wohnung eingenommen haben, muss der Handel dafür gerade stehen: Zwei Jahre lang können Verbraucher Produkte mit Mängeln reklamieren. Doch wer vor dem Gang zurück ins Kaufhaus den Kassenzettel hervorkramt, erlebt nicht selten eine böse Überraschung: Das Papier erstrahlt in reinstem Weiß, der Aufdruck hat sich in Luft aufgelöst - das Beweisstück ist dahin.Sonnenschein schädigt den Druck

"Viele Händler benutzen für die Bons so genanntes Thermo-Papier, erklärt Cornelia Bunk von der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz in Mainz. "Das hat die Eigenschaft, dass die aufgedruckten Zahlen und Ziffern unter Einfluss von Licht, Wärme und Feuchtigkeit binnen weniger Monate bis zur Unleserlichkeit verblassen können." Liege der Bon in der Sonne, sei schon nach einem Tag nicht mehr viel darauf zu erkennen, meint Bunk. Thermo-Papier erkenne man daran, dass es weicher als normales Papier sei und weniger knistere; der Aufdruck sei grau-schwarz. Viele Händler bevorzugen dieses Papier, weil es billiger ist als herkömmliches und die entsprechenden Geräte leiser drucken. Verbraucherschützer haben den Handel jetzt aufgefordert, normales Papier zu benutzen. Eine rechtliche Handhabe, ihn zum Verzicht auf die Thermo-Variante zu verpflichten, gibt es nach Einschätzung von Cornelia Bunk nicht. Was kann ein Kunde tun, wenn ihm die Kassiererin nach dem Bezahlen mit dem Wechselgeld einen Thermo-Bon in die Hand drückt? Bunks Tipp: den Originalbon möglichst in einem Karton aufbewahren - so verbleicht die Schrift langsamer. Die zweijährige Garantiezeit werde der Aufdruck allerdings auch auf diese Weise nicht überstehen, vermutet die Verbraucherschützerin. Bei teuren Produkten sei es deshalb ratsam, eine handschriftlich ausgestellte Quittung mit Firmenstempel zu verlangen. Darauf zu bestehen, sei allerdings schwierig, denn der Bon gelte als Quittung. Verweist der Händler auf diese Regelung, bleibt immer noch eine Möglichkeit: den Kassenzettel zu kopieren. Wenn es nun aber zu spät ist, man den verblichenen Kassenbon des kaputten Fernsehers in der Hand hält? Kein Beinbruch, wenn das Gerät per EC- oder Kreditkarte bezahlt wurde: Dann könne man den Abbuchungsbeleg vorweisen, empfiehlt Bunk. Düster sehe es allerdings aus, wenn die Rechnung bar beglichen wurde, sagt die Fachfrau. "In diesem Fall haben Kunden bei der Reklamation meist schlechte Karten."

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