Schwarz dominiert Weiß

TRIER. Immer wieder gefordert und nun kaum genutzt: Seit Anfang Januar können Haushaltshilfen aus Osteuropa legal in Deutschland beschäftigt werden. Bisher haben in der Region Trier nur wenige Haushalte von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht.

Anfragen, erzählt Jasmin Metzdorf von der Trierer Agentur für Arbeit (Aga), habe es viele gegeben. Den Schritt zur Legalisierung osteuropäischer Hilfen tatsächlich gemacht haben bisher aber nur wenige Haushalte: Ganze 21 Anträge sind bis Ende Januar bei den Agas in der Region Trier eingegangen. Für eine Bilanz ist es zwar zu früh: Die Möglichkeit, legal Ausländerinnen zu beschäftigen, wurde Haushalten mit Pflegebedürtigen erst zum 1. Januar 2005 per Sonderregelung eingeräumt. Doch dass ein Ansturm ausgeblieben ist, ist angesichts der Zahl der in der Region vermuteten illegalen Haushaltshilfen sicher keine gewagte Interpretation. Bei der Caritas geht man davon aus, dass allein in den Kreisen Bitburg-Prüm und Daun "mehrere Hundert" Osteuropäerinnen "schwarz" als Senioren-Betreuerinnen arbeiten. Insgesamt sollen es in Deutschland rund 50 000 sein. Die bundesweit zuständige Internationale zentrale Arbeitsvermittlung in Bonn (ZAV) hat bis gestern gut 560 Anfragen und 92 Anträge erhalten. 80 seien bisher genehmigt worden, sagt Klaus Schuldes, Teamleiter für die Osteuropa-Programme der ZAV . Kommentieren möchte der Experte diese Zahlen nicht: "Dazu ist es viel zu früh." Nach Einführung eines vergleichbaren Verfahrens 2002 habe man im ersten Monat nur 30 Arbeitsverhältnisse genehmigt, dann sei die Zahl kontinuierlich bis auf 1300 am Jahresende gestiegen. Dass die Zahl der Anträge zumindest noch etwas in die Höhe geht, legt schon das Prozedere der Legalisierung nahe: Die Ausländerin muss sich bei den Behörden in ihrer Heimat arbeitssuchend melden. Viele Arbeitgeber dürften mit der Antragstellung deshalb bis zum nächsten Urlaub ihrer Hilfe warten. Die neue Regelung ermöglicht Haushalten mit Pflegebedürftigen sowohl, erstmals eine Haushaltshilfe aus den osteuropäischen EU-Beitrittsländern einzustellen, als auch, bereits bestehende "schwarze" Arbeitsverhältnisse zu legalisieren. Allerdings kommt der gesetzeskonforme Weg beide Seiten teurer: Einer Beispielrechnung zufolge erhielte eine Frau, die derzeit für 1000 Euro bar auf die Hand illegal arbeitet, als legale Kraft nur noch rund 775 Euro, während der Arbeitgeber etwa 1225 Euro zahlen müsste. Darüber hinaus irritieren in der Sonderregelung formulierte Einschränkungen viele Arbeitgeber: So sollen die ausländischen Kräfte beispielsweise ausschließlich im Haushalt eingesetzt werden, nicht aber in der Pflege - und das für genau 38,5 Stunden in der Woche. Kontrolliert wird die Einhaltung dieser Vorschriften allerdings nicht - Arbeitgeber können legale Kräfte genauso einsetzen wie zuvor die illegalen. Beim Zoll plant man indes vorerst keine verschärften Kontrollen. Die neue Möglichkeit, Haushaltshilfen auch legal zu beschäftigen, ändere an den Prioritäten seiner Behörde zunächst nichts, sagt Wolfgang Hohl von Sachgebiet Finanzkontrolle/Schwarzarbeit des Hauptzollamts Koblenz. Vorrang habe weiterhin Schwarzarbeit im gewerblichen Bereich. Hinweisen auf illegale Haushaltshilfen müsse seine Behörde allerdings nachgehen. Arbeitgebern drohen bis zu 500 000 Euro Strafe. Infos zur Beschäftigung ausländischer Haushaltshilfen und deren Legalisierung gibt‘s bei der jeweils zuständigen Agentur für Arbeit beziehungsweise beim Arbeitgeberzentrum in Trier (Telefon 0651/205-5555) sowie im Internet unter www.arbeitsagentur.de.

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