"Schwarz" Putzen kann teuer werden

TRIER. Schwarzarbeit soll härter bestraft werden. Viele Familien sind verunsichert: Was bedeutet das für Putz- und Haushaltshilfen? Auch Tanja und Thomas Vogel von der TV -Familie suchen eine Hilfe für den Haushalt.

"Oh Mann, das blöde Bügeln." Thomas Vogel hasst es, Hemden und Hosen zu bügeln. Zumal heute Samstag ist. Endlich mal Wochenende. Und was machen er und seine Frau? Hausarbeit. Tanja jagt mit dem Staubsauger durchs Wohnzimmer, davor hat sie schon die Küche geputzt, die Betten bezogen, das Bad sauber gemacht. "Jetzt hätten wir endlich mal Zeit für uns und bügeln und saugen stattdessen", ärgert sich Thomas. Die Kinder Tim und Teresa sind bei Oma Thea. Eigentlich wollten Tanja und Thomas nämlich heute Abend seit langem mal wieder ins Kino gehen und sich einen schönen Abend machen. "Ich weiß echt nicht, ob ich heute Abend noch Lust dazu habe", seufzt Thomas und schaut verzweifelt auf den Wäschekorb. Ein zweiter steht noch im Hauswirtschaftsraum. "Ich weiß, das ist echt nicht der Renner. Aber was sollen wir denn machen? Irgendwann muss die blöde Arbeit ja gemacht werden. Oder hast du etwa Lust, abends noch zu bügeln oder zu putzen? Ich jedenfalls nicht", sagt Tanja Vogel. "Warum nehmen wir uns denn keine Putzfrau, die könnte doch auch bügeln?" fragt Thomas. "Das ist doch viel zu teuer. Für die müssen wir Steuer und so was bezahlen", erklärt ihm seine Frau. "Quatsch. Die können wir doch schwarz beschäftigen. Braucht doch keiner zu wissen." Zwar wird es auch weiterhin nach Ansicht von Experten wohl keine Kontrollen durch den für die Bekämpfung der Schwarzarbeit zuständigen Zoll in Privatwohnungen geben. Aber wer auffliegt, weil er "schwarz", also ohne Steuern und Sozialabgaben zu zahlen, eine Haushaltshilfe beschäftigt, kann nach Auskunft des Deutschen Steuerberaterverbands mit einem Bußgeld von bis zu 50 000 Euro belegt werden. Auch wenn die Verfolgungsbehörden in der Regel keine Straftat annehmen, sondern nur eine Ordnungswidrigkeit. Außerdem müssen die Abgaben nachgezahlt werden. "Uff, das habe ich nicht gewusst", meint Thomas, nachdem er erfahren hat, was ihnen drohen könnte, wenn sie unter der Hand eine Putzfrau beschäftigen. "Komisch, fast alle meine Kollegen haben eine Putzfrau. Ich glaub nicht, dass die die angemeldet haben." "Egal. Das Risiko ist mir echt zu groß. Du kannst ja mal deine Kollegen fragen, ob sie uns eine gute Putzfrau empfehlen können", regt Tanja an. Bei der Beschäftigung einer Putzfrau hat sich nach Ansicht des Steuerberaterverbands die Familie wie ein Arbeitgeber um die Abführung der Steuerabzüge und die Sozialausgaben zu kümmern. Sie muss einen Pauschalbetrag von zwölf Prozent an die Bundesknappschaft abführen, in der Steuer und Sozialabgabe zusammengefasst sind. Bekommt die Putzfrau für drei Stunden die Woche 21 Euro, also 84 Euro im Monat sind das 10,08 Euro an Abgaben. Thomas hat mit seinen Kollegen gesprochen. "Die haben mich ausgelacht, als ich gesagt habe, wir wollen die Putzfrau anmelden. 'Das kannst du vergessen. Da findest du keine', haben sie gesagt." "Das glaube ich nicht", meint Tanja. "Wir können ja einfach mal ein paar anrufen. Du drei, ich drei." Tanja und Thomas klemmen sich ans Telefon und rufen die Nummern an, die Thomas' Kollegen ihm gegeben haben. Nach einer Stunde treffen sie sich wieder im Wohnzimmer. "Und?" fragt Tanja. "Fehlanzeige. Sobald ich denen gesagt habe, wir wollen sie anmelden, haben die geantwortet, dass sie das nicht wollen." "Bei mir das Gleiche." Haushaltshilfen sind laut Bundesknappschaft klassische Minijobber, die nicht mehr als 400 Euro im Monat verdienen. Sie müssen keine Sozialabgaben zahlen und erhalten das Gehalt in der Regel brutto für netto. Ist die Putzstelle allerdings ein Nebenverdienst zum regulär versteuerten Einkommen, muss der Arbeitnehmer dafür natürlich auch Steuern zahlen, ansonsten macht er sich strafbar. Die Bundesknappschaft rät, auf jeden Fall einen Arbeitsvertrag abzuschließen. Darin sollte der Beginn des Arbeitsverhältnisses, die genaue Arbeitszeit, das Arbeitsentgelt und eventuell auch die Kündigungsfrist enthalten sein. Auch der Urlaubsanspruch sollte festgelegt werden. Denn auch eine Haushaltshilfe habe Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub, so die Auskunft der Knappschaft. Tanja hat eine Anzeige im Volksfreund geschaltet: "Haushaltshilfe gesucht auf 400 Euro-Basis." Und tatsächlich, als am Samstag die Anzeige erscheint, klingelt bereits morgens um acht zum ersten Mal das Telefon. Bis zum Mittag haben sich zehn Frauen gemeldet, die Interesse haben, auch als Thomas ihnen klar macht, dass er sie ordnungsgemäß anmelden wird. Bei einer ordnungsgemäßen Anmeldung entsteht der Haushaltshilfe ein - wenn auch geminderter - Rentenanspruch. Und der Arbeitgeber, also der private Haushalt, kann zehn Prozent der Ausgaben für die Putzfrau, maximal jedoch 510 Euro von der jährlichen Steuerschuld abziehen. Außerdem wird ihm anteilig die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall erstattet. "Die nächsten Wochenenden gehen die Kinder zur Oma, dann haben wir die Samstage immer für uns", freut sich Thomas, als sie ein paar Tage später einen Vertrag mit einer Frau gemacht haben. Infos: www.minijobzentrale.de Zur TV -Familie Vogel gehören neben Thomas (36) und Tanja (34) Vogel mit ihren Kindern Tim (14) und Teresa (6) auch Oma Thea Vogel (64), deren allein erziehende Tochter Tina Vogel (30) und ihre Kinder Tobias (9) und Tabea (3). Die Vogels sind frei erfunden, aber keineswegs unrealistisch. Sie geben den Lesern als " TV -Familie” Tipps für den Alltag.

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