Schwarzarbeit bleibt im Visier der Behörden

Zoll und Arbeitsagentur werden ihre Zusammenarbeit ausbauen, um Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung bei Saisonkräften weiter zu bekämpfen. Rund 6000 Menschen aus Osteuropa waren in der Gastronomie und in der Weinlese im vergangenen Jahr zeitweise in der Region beschäftigt.

Trier. Ohne die Aushilfen aus Osteuropa könnten in der Region Trier viele Leistungen nicht erbracht werden. In den Hotels und Gaststätten oder in den rund 4500 Winzerbetrieben im Anbaugebiet Mosel geht ohne sie so gut wie nichts, wenn die reifen Reben eingebracht oder die durstigen und hungrigen Touristen versorgt werden müssen. 6000 Saisonarbeitskräfte - vorwiegend aus Polen, Bulgarien und Rumänien - unterstützten die heimische Wirtschaft im vergangenen Jahr. Tendenz: steigend.

2008 waren 5000 Saisonkräften angemeldet. "Es geht bei den Kontrollen darum, dass die Arbeitnehmer geschützt werden und auch jene Betriebe, die sich an die Regeln halten, keine Wettbewerbsnachteile haben", sagt Wolfram Leibe, Chef der Agentur für Arbeit Trier.

So ist im Gastronomiebereich etwa ein Stundenlohn von 7,22 Euro vorgeschrieben, in der Landwirtschaft und in Winzerbetrieben müssen die Arbeitskräfte mindestens 5,95 Euro die Stunde bekommen. Für Verpflegung, sieben Euro am Tag, und Unterkunft, 6,80 Euro, darf der Arbeitgeber nur geringe Tagessätze einbehalten.

Damit alle Regeln befolgt werden, kontrolliert der Zoll die Wirtschaft. "Das Hauptzollamt Koblenz hat im vergangenen Jahr bei Kontrollen im Zuständigkeitsbereich Trier insgesamt rund 3600 Personen bei 263 Arbeitgebern nach ihren Beschäftigungsverhältnissen überprüft", erklärt Regierungsrat Wolfgang Hohl vom Hauptzollamt. Insgesamt wurden dabei mehr als 630 Bußgeld- und 900 Strafverfahren gegen Arbeitnehmer und Arbeitgeber eingeleitet. Der Zoll ermittelte im vorigen Jahr allein in der Region Trier eine Schadenssumme von rund neun Millionen Euro, die nicht an die Sozialkassen bezahlt wurden.

"Doch die Landwirtschaft gehört dabei nicht zu unseren Schwerpunktbereichen", erklärte Hohl. Typische Branchen, in denen Schwarzarbeit häufig auffalle, seien der Bausektor, das Transportgewerbe, das Reinigungsgewerbe sowie die Gastronomie.

Treffen die Zollbeamten mehrfach in einem Betrieb Mitarbeiter ohne Arbeitsgenehmigung an, kann das teuer werden. "In solchen Fällen können Bußgelder bis 15 000 Euro verhängt werden", sagt Hohl. Es könne auch nicht sein, dass eine Saisonkraft für die Weinlese eingestellt sei, dann aber das Haus des Winzersohnes renoviere.

Gerhard Brenner, Geschäftsführer des Kreisbauern- und Winzerverbandes Trier-Saarburg, kritisierte, dass die Fahnder mit ihrem Auftreten die Winzer oft brüskierten. Hohl verteidigte die Arbeit des Zolls. Uniform und Waffe seien aber vorgeschrieben, sagte Hohl. Er räumte aber ein, dass sie vielleicht ab und zu unpassend sein könnten.

Hohl will nun bei einem Weinbautag mit den Betroffenen über die notwendigen Kontrollen diskutieren.

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