Schwarze Liste für schwarze Schafe
Luxemburg . Oft erhalten Verbraucher unbestellte Waren und dubiose Rechnungen, werden durch Telefonangebote belästigt oder müssen aufdringliche Haustürvertreter abweisen.Für einen fairen Handel und eine ehrlichere Werbung soll bald eine europaweit gültige EU-Richtlinie sorgen.
Deutsche Verbraucher haben einen guten Rechtsschutz gegen unseriösen Verkaufstricks. In anderen EU-Ländern sind die Bürger dagegen nicht ausreichend geschützt, oder Verbraucher kennen ihre Rechte nur ungenügend. Das bisherige europäische Durcheinander von Rechtsvorschriften und Handelsvorschriften für einen fairen Handel und ehrliche Werbung wird bald durch eine europaweit gültige EU-Richtlinie neu geordnet. Die Europäische Kommission (EK) hat nun eine Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken und irreführende Werbung vorgeschlagen. Nach Annahme durch das Europäische Parlament und den Ministerrat könnte die neue gesetzliche Regelung 2005 in Kraft treten. Die bisherige unsichere Rechtslage schreckt häufig die Verbraucher vor dem Kauf in anderen EU-Ländern und die Firmen vor dem grenzüberschreitenden Verkauf ab. Dabei gibt es Preisunterschiede von bis zu 40 Prozent für das gleiche Produkt, und gerade für die grenznahen Bewohner lohnt sich besonders nach der Euro-Einführung der Preisblick über die Grenze. Die vorgeschlagene Richtlinie schützt die Käufer europaweit vor betrügerischen Geschäftspraktiken oder irreführender Werbung, sowohl beim Händler um die Ecke als auch beim Shopping im Internet oder beim Kauf in anderen EU-Staaten. Ein weiterer Sicherheitsfaktor ist die seit Januar 2002 geltende zweijährige Gewährleistungsfrist für alle Produkte in der EU. Der Richtlinienvorschlag regelt unter anderem den Abschluss von Kaufverträgen und Versicherungspolicen, Warenrückgabe bei Mängeln, Bedenkzeit bei Kreditverträgen, unerwünschte Angebote per Telefon, E-Mail oder Fax und die Beendigung von Abonnements. Die Richtlinie gilt nur für die Rechtsbeziehungen zwischen Verbrauchern und Unternehmen und nicht zwischen den Unternehmen selbst. Wichtigster Teil der vorgeschlagenen Richtlinie ist die so genannte "schwarze Liste". Darin werden alle irreführenden oder aggressiven Geschäftspraktiken detailliert aufgeführt wie Lockangebote, unwahre Zugehörigkeit zu Warenlabels, betrügerische Schneeballsysteme oder vorgetäuschte Räumungsverkäufe.Kinderwerbung im Blickpunkt
Sobald der Verbraucher beim Kauf einer Ware durch aggressive oder irreführende Geschäftspraktiken einschließlich Werbung belästigt, genötigt oder unzulässig beeinflusst wird, kommt er nach der neuen Richtlinie in ganz Europa ohne Schaden aus dem Vertrag heraus. Bisher gibt es für die Unternehmen nur geringe Aufklärungspflichten bei der Werbung, und die Richtlinie definiert eindeutig den Begriff der irreführenden Werbung. Gerade bei an Kindern gerichtete Werbung wird es künftig massive Einschränkungen geben. Wenn Kindern durch Werbung suggeriert wird, dass sie nur "in" sind, wenn ihre Eltern ihnen diese Schuhe oder jene Jeans kaufen, dann handelt es sich um irreführende Werbung. So könnte der Handel durch die Richtlinie verpflichtet werden, auch in der Werbung durch Kinderarbeit hergestellte Produkte extra zu kennzeichnen. Für unseriöse oder betrügerische Geschäftemacher brechen harte Zeiten an, den sie müssen nach Inkraftreten der Richtlinie über unlauteren Handel und irreführende Werbung mit empfindlichen Strafen rechnen. Die entsprechenden Sanktionen werden von den einzelnen EU-Mitgliedstaaten nach Inkraftreten der Richtlinie festgesetzt.