Überbrückungshilfe III Das müssen Unternehmer jetzt wissen

Trier · Der Lockdown hält die Wirtschaft in Atem. Wann es wieder Lockerungen gibt, ist derzeit nicht abzusehen. Ohne Hilfen ständen viele mittelständische Unternehmen vor dem Aus. Ab Februar soll dies die Überbrückungshilfe III verhindern. Wie Betriebe an die Hilfen kommen, erfahren Sie hier.

 In den Innenstädten – wie hier in Trier – sind die Geschäfte zu. Handel und Gastronomie leiden unter dem Lockdown.

In den Innenstädten – wie hier in Trier – sind die Geschäfte zu. Handel und Gastronomie leiden unter dem Lockdown.

Foto: TV/Heribert Waschbüsch

Die von der Corona-Pandemie arg gebeutelten Unternehmen schlagen Alarm. Ihre Existenz ist bedroht. Mit der Überbrückungshilfe III versucht der Staat, die Wirtschaft zu stabilisieren. Was Unternehmen jetzt zu dem neuen Paket wissen müssen, hat der TV bei den Experten der Industrie- und Handelskammer Trier, Raimund Fisch und Kevin Gläser, nachgefragt.

Wer wird gefördert?

Raimund Fisch: Antragsberechtigt sind Unternehmen mit einem Jahresumsatz bis zu 750 Millionen Euro in Deutschland, die im Förderzeitraum in einem Monat einen Umsatzeinbruch von mindestens 30 Prozent im Vergleich zum Referenzmonat im Jahr 2019 erlitten haben, sowie Soloselbstständige.


Und welcher Zeitraum kann gefördert werden?

Kevin Gläser: Der Förderzeitraum umfasst den November 2020 bis Juni 2021.

 

Was und wie wird gefördert?

Gläser: Die Förderung kann monatlich bis zu 1,5 Millionen Euro – unter Berücksichtigung des EU-Beihilferechts –  im Rahmen einer Fixkostenerstattung, abhängig vom Umsatzrückgang betragen. Soloselbstständige können eine „Neustarthilfe“ von maximal 7500 Euro beantragen.

 

Können Unternehmen wieder auf Abschlagszahlungen setzen?

Fisch: Der Höchstbetrag der Abschlagszahlungen wird auf 100 000 Euro für einen Fördermonat angehoben, um Unternehmen schnell und effektiv helfen zu können.

 

Gibt es für Einzelhandelsbetriebe eine besondere Förderung?

Fisch: Die wichtigste Sonderregelung für den Einzelhandel ist, dass für verderbliche Ware und Winterkleidung eine Warenabschreibung bis zu 100 Prozent als Fixkosten in Ansatz gebracht werden kann.

 

Welche Ware beinhaltet die neue Regelung?

Gläser: Die Regelung betrifft Wertverluste aus verderblicher Ware oder sonst einer dauerhaften Wertminderung unterliegenden Ware – das heißt saisonale Ware der Wintersaison 2020/2021 –, die im Jahr 2020 eingekauft wurden.

 

Wie wird der Wertverlust errechnet?

Fisch: Die Warenwertabschreibung soll sich aus der Differenz der kumulierten Einkaufspreise und der kumulierten Abgabepreise für die gesamte betrachtete Ware berechnen. Sonstiger Aufwand bleibt dabei unberücksichtigt; dies gilt insbesondere für den Einkaufs- und Verkaufsaufwand.

 

Gibt es auch Regelungen für die Reisebranche?

Gläser: Die bisherigen Regelungen wurden ergänzt, so dass externe Vorbereitungs- und Ausfallkosten um eine 50-prozentige Pauschale für interne Kosten erhöht und bei den Fixkosten berücksichtigt werden.

 

Wie und wo kann der Antrag gestellt werden?

Gläser: Die Antragstellung erfolgt wie bisher über die digitale Plattform www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de. Der Antrag muss über einen Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, vereidigten Buchprüfer und/oder Rechtsanwälte  gestellt werden. Soloselbstständige können direkt Anträge stellen (www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de) und dazu das von der Steuererklärung bekannte Elster-Zertifikat nutzen.

Es gibt vielfach Kritik, dass die Verfahren bisher bürokratisch und schwerfällig sind. Wie sehen Sie das?

Gläser: Dabei gibt es zwei Seiten zu betrachten. Um die Hilfen zu beantragen, brauchen die meisten die Unterstützung von Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern oder ähnlichen Experten. Die sind derzeit aber damit stark belastet. Da kann es zu Verzögerungen kommen. Auf der anderen Seite sind die gestellten Anträge dann korrekt und es müssen in der Regel nicht noch eine Reihe von Nachfragen gestellt und beantwortet werden. Das beschleunigt das Verfahren dann wieder.


Ab wann können Anträge gestellt werden und ab wann erhält man erste Abschlagszahlungen?

Gläser: Die Antragstellung und die Abschlagszahlungen sollen im Februar 2021 starten.

Weitere Informationen: Raimund Fisch, Telefon 0651/9777-520, E-Mail:
fisch@trier.ihk.de und Kevin Gläser,
Telefon 0651/9777-530, E-Mail:
glaeser@trier.ihk.de

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