So retten Rentner Zinserträge und Dividenden vor dem Fiskus

Koblenz/Trier · Rentner zahlen manchmal Abgeltungsteuer, obwohl sie dies eigentlich nicht müssten. Diesen Hinweis gibt die Steuerberaterkammer Rheinland-Pfalz (SBK).

Koblenz/Trier. Banken führen automatisch Abgeltungsteuer auf den Teil der Zinsen, Dividenden und Kursgewinne ab, der über der Grenze von 801 Euro liegt. Doch wer gewisse Grenzen nicht überschreitet, kann sich das Geld vom Fiskus zurückholen. "Für Kapitaleinkünfte von bis zu 801 Euro pro Jahr wird keine Abgeltungsteuer fällig, wenn bei der Bank ein entsprechender Freistellungsauftrag vorliegt. Rentner, deren Kapitaleinkünfte über diesem Betrag liegen, müssen unter Umständen dennoch keine Abgeltungsteuer zahlen", sagt SBK-Präsident Edgar Wilk.
"Rentner bekommen zu viel gezahlte Abgeltungsteuer nur wieder, wenn sie eine Einkommensteuererklärung abgeben", erklärt Wilk.
Wer keine entsprechende Steuererklärung abgibt, erhält auch kein Geld zurück. Voraussetzung für eine Erstattung von zu viel gezahlter Abgeltungsteuer ist, dass das zu versteuernde Einkommen unter dem Jahresfreibetrag für Einkommensteuer von 8004 Euro liegt. "Aber auch wenn das zu versteuernde Jahreseinkommen die Grenze von 8004 Euro geringfügig übersteigt, können Rentner eine Rückzahlung von zu viel gezahlter Abgeltungsteuer erwarten", so Wilk.
Angaben zum Einkommen


Eine Alternative zur Abgabe der Steuererklärung ist die sogenannte Nichtveranlagungs-Bescheinigung, die beim Finanzamt beantragt werden kann. "Dabei müssen nur Angaben zum voraussichtlich zu versteuernden Einkommen gemacht werden", erläutert SBK-Präsident Wilk. Wird die Bescheinigung dem Geldinstitut vorgelegt, kann es steuerfrei Kapitaleinkünfte auszahlen. Dies gilt auch, wenn sie den Sparerfreibetrag von 801 Euro übersteigen. Arbeitnehmer können eine Nichtveranlagungs-Bescheinigung grundsätzlich nicht erhalten. red

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