So wird es künftig laufen

Nun ist es raus: Brüssel darf ausdrücklich Freihandelsabkommen mit anderen Wirtschaftsräumen abschließen. Dabei hat die EU allein die Kompetenz, dafür zu sorgen, dass die Arbeitnehmerrechte gewahrt werden, Umweltstandards zu garantieren, das geistige Eigentum zu schützen und auch den Transportsektor in einem Binnenmarkt von 500 Millionen Konsumenten für Anbieter aus befreundeten Volkswirtschaften zu öffnen.


Es führt daher in die Irre, wenn nun Gegner des Freihandels behaupten, der Richterspruch sei ein Rückschlag für die EU in der Freihandelspolitik oder verschaffe gar den Mitgliedstaaten ein Veto-Recht. Richtig ist: Die Mitgliedstaaten werden allein bei dem Singapur-Abkommen in der Lage sein, das Abkommen vor die Wand fahren zu lassen. Dass sie es tun, ist eher unwahrscheinlich.
In Zukunft wird es so laufen: Die EU-Kommission wird sich um ein wasserdichtes Mandat für alle weiteren abzuschließenden Abkommen bemühen. Wenn die Experten der Kommission demnächst in die Gespräche mit Chile, Neuseeland oder Australien einsteigen, haben sie freie Bahn für zügige Verhandlungen.

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