Solarkraft-Investor friert Projekte ein

Bund und Länder haben sich geeinigt: Es bleibt bei den hart kritisierten Kürzungen der Förderungen von Solaranlagen von elf bis 16 Prozent. Während die Besitzer von innenstädtischen Solarflächen die Lage eher gelassen sehen, kündigen Großinvestoren an, ihre Projekte auf dem Land einzufrieren.

Trier. Nach dem am Montag erreichten Kompromiss bleibt es unterm Strich bei der beschlossenen Senkung von 11 bis 16 Prozent, die jedoch in vollem Umfang erst drei Monate später kommt. Ralf Heidenreich, Sprecher der Juwi Holding AG, im Gespräch mit dem TV: "Damit sind unsere Projekte nicht mehr wirtschaftlich."

Auch das rheinland-pfälzische Umweltministerium hat die Einigung von Bund und Ländern im Streit um die Kürzung der staatlichen Solar-Förderung scharf kritisiert. "Das ist kein Kompromiss, sondern Chaos", erklärte Ministerin Margit Conrad (SPD) am Dienstag in Mainz. Nach ihrer Überzeugung sind die Folgen drastisch: "Die kleinen und mittelständischen Solaranlagen-Hersteller sehen sich vor dem Aus. Handwerksbetrieben fehlt die Kalkulationsgrundlage."

Kürzungen um drei Monate nach hinten verschoben



Die im von der Bundesratsmehrheit angerufenen Vermittlungsausschuss vereinbarte Kürzung der Solarförderung würde vor allem ländliche Räume mit geplanten Groß-Photovoltaikanlagen treffen. Denn nach den neuen Plänen sollen, wie seit Monaten geplant, die Zuschüsse für die Umwandlung von Ackerland in Solar-Flächen komplett gestrichen werden. Nach Ansicht der CDU soll damit verhindert werten, dass Ackerland knapp wird und die Pachtpreise übermäßig steigen.

Die Juwi Holding AG ist ein Projektentwicklungsunternehmen für Anlagen der Energieversorgung aus erneuerbaren Energiequellen mit Sitz im pfälzischen Wörrstadt. Die Eckdaten der Gesellschaft: 750 Mitarbeiter, 600 Millionen Euro Umsatz pro Jahr.

Die Juwi AG hatte bislang geplant, sich an mehreren Standorten der Region am Geschäft mit der Sonne zu beteiligen. Darunter eine Anlage bei Hasborn (Kreis Bernkastel-Wittlich) und der mit 33 Hektar größte Solarpark in Rheinland-Pfalz bei Ferschweiler in der Verbandsgemeinde Irrel (Eifelkreis Bitburg-Prüm).

"Diese Projekte sind bis auf weiteres eingefroren", kündigt Juwi-Sprecher Heidenreich an. Bis zur Wiederaufnahme könnten Jahre vergehen. "Wenn sich die Rahmenbedingungen ändern, nehmen wir die Projekte wieder auf." Eine solche Änderung könnte eine Novellierung des Erneuerbare-Energie-Gesetzes sein, das die Netzbetreiber zur Abnahme von Strom aus erneuerbaren Energiequellen verpflichtet.

Solarpark Feuerscheid wird nicht eingefroren



Von den Förderungen unabhängig wäre Juwi auch, wenn der Strom aus erneuerbaren Energiequellen das Preisniveau von Strom aus konventionellen Quellen annimmt. Wann das so sein wird, ist jedoch ungewiss.

Nicht eingefroren wird der geplante Solarpark in Feuerscheid/Plütscheid in der VG Prüm. Da es sich hier um eine Fläche innerhalb des Ortes handelt, gelten andere Förderrichtlinien - die Kürzung soll für diese Freifläche lediglich zwölf Prozent betragen.

Die Stadtwerke Trier (SWT) haben 2010 zusammen mit der Energie Südwest AG mehr als 22 Millionen Euro in Photovoltaikanlagen investiert. SWT-Vorstand Olaf Hornfeck sieht den angesagten Förderungs-Kürzungen gelassen entgegen. "Ich bin davon überzeugt, dass diese Anlagen auch nach den Kürzungen wirtschaftlich betrieben werden können."

Die SWT haben seit 2008 mehr als 70 Millionen Euro in regenerative Energien investiert, mehrere Tochterfirmen betreuen diese Geschäftsfelder. "Dieses Engagement werden wir auf jeden Fall beibehalten", betont Hornfeck. Extra Kürzungender Solarförderung: Der im Vermittlungsausschuss von Bund und Ländern erzielte Kompromiss sieht ein Zwei-Stufen-Modell vor. Zunächst soll die Senkung rückwirkend zum 1. Juli mit 13 Prozent um drei Prozent geringer ausfallen als ursprünglich geplant. Für die verschiedenen Solarstrom-Arten bedeutet das: Für Strom aus Solaranlagen auf dem Hausdach wird die Förderung zunächst um 13 Prozent gekürzt, für Freiflächenanlagen um zwölf Prozent und für Anlagen auf Mülldeponien oder ehemaligen Militäranlagen um acht Prozent. In einer zweiten Stufe sollen sich die staatlichen Zuschüsse für Strom aus Anlagen, die nach dem 30. September 2010 in Betrieb genommen werden, zusätzlich um jeweils drei Prozent verkürzen.

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