Steuerbetrug: Freiheitsstrafe für Internethändlerin

Trier · Auch im Onlinehandel gelten die Gesetze. Einer Unternehmerin, die im Netz Heimtextilien vertrieben hat, ist nun Steuerbetrug nachge- wiesen worden.

Trier Mit der Freiheitsstrafe von einem Jahr auf Bewährung ist die Unternehmerin nun vorbestraft. Die Internethändlerin hatte ihren Gewerbehandel mit Raumtextilien beim Finanzamt zwar angemeldet, jedoch verkaufte sie einen erheblichen Teil ihrer Waren am Fiskus vorbei und erklärte nur einen geringen Teil ihrer tatsächlichen Umsätze.
Aufgrund einer anonymen Anzeige geriet sie bereits 2011 in den Fokus der Prüfer. Bereits die damaligen Ermittlungen mündeten in ein Steuerstrafverfahren. Dieses Verfahren wurde eingestellt, nachdem die Unternehmerin eine Geldauflage gezahlt hatte.
Das erste Strafverfahren hat die Frau wohl nicht allzu sehr beeindruckt. In den folgenden Steuererklärungen erklärte sie die Umsatzerlöse aus dem Internethandel weiterhin nicht vollständig.
Diesmal gab es allerdings keinen anonymen Hinweis. Der Steuerschwindel flog aufgrund einer Geldwäscheverdachtsanzeige einer Bank auf. Dem Bankhaus kamen verschiedene Geldeinzahlungen dubios vor. Innerhalb eines halben Jahres waren das Geldeinzahlungen in einem hohen sechsstelligen Bereich.
Die daraufhin eingeleiteten Ermittlungen der Steuerfahndung des Finanzamts Trier bei verschiedenen Bankinstituten brachten Licht in das Dunkel der Steuerhinterziehung.
Die Unternehmerin hatte einen Großteil ihrer Umsatzerlöse nicht in den Geschäftsbüchern erfasst. Dadurch entstand ein Steuerschaden in Höhe von fast 300 000 Euro.
Die Internehmerin aus Rheinland-Pfalz muss die Summe nun nachzahlen. Zudem erließ das Amtsgericht Mainz auf Antrag der Staatsanwaltschaft Koblenz einen Strafbefehl, in dem eine Freiheitsstrafe von einem Jahr mit Bewährung festgesetzt wurde.

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