Streikrecht unter Druck

Berlin · Die neuerliche Streik-Ankündigung der Lokführergewerkschaft GDL hat die Debatte über das umstrittene Gesetz zur Tarifeinheit neu entfacht. Dem Wirtschaftsflügel in der Unionsfraktion des Bundestages geht die Vorlage von Bundsarbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) zur Eindämmung des Einflusses kleiner Spartengewerkschaften nicht weit genug. Er verlangt eine ausdrückliche Beschränkung des Streikrechts.

Berlin. Die Sprengkraft der beabsichtigten Regelung hatte die große Koalition im März zu spüren bekommen. Damals zogen Mahnwachen vor den Parteizentralen von CDU und SPD auf. Mit der Aktion protestierten kleinere Gewerkschaften, weil sie sich durch das geplante Nahles-Gesetz bedroht sehen. Mittlerweile wurde die Vorlage in erster Lesung vom Bundestag behandelt.
Im Kern geht es um Fälle, in denen konkurrierende Gewerkschaften für dieselben Beschäftigtengruppen Lohnabschlüsse durchsetzen wollen und sich untereinander nicht einigen können. Bei der Bahn betrifft das zum Beispiel die Lokrangierführer, die bislang ausschließlich von der Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft vertreten wurden und für die sich nun auch die Lokführergewerkschaft GDL zuständig fühlt. Geht es nach Nahles, dann ist hier nur der Tarifvertrag anwendbar, den die Arbeitgeber mit der mitgliederstärksten Gewerkschaft in einem Betrieb abschließen. Deshalb zweifeln Gegner an der Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes. Die GDL hat eine Klage in Karlsruhe angekündigt.
Der Wirtschaftsflügel der Union setzt nun noch eins drauf. Nach einem Eckpunkte-Papier soll die Unzulässigkeit von Streiks im Gesetz selbst geregelt "und nicht in der Begründung versteckt werden". Darüber hinaus wollen die Verfasser Beschränkungen des Streikrechts in Bereichen wie Luft- und Bahnverkehr, Energie- und Wasserversorgung, medizinischer Versorgung sowie Erziehung und Kinderbetreuung. Für diese Sektoren soll ein obligatorisches Schlichtungsverfahren vorgeschrieben werden, wenn Tarifverhandlungen gescheitert sind.
Das Bundesarbeitsministerium reagierte gestern zurückhaltend auf den Vorstoß aus der Union: "Das ist Sache des Bundestages und muss im parlamentarischen Verfahren geklärt werden", meinte eine Sprecherin auf Anfrage.

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