Telefonaktion Grenzgänger: Das ist Ihr Recht!

Trier · Nachgefragt: Drei Experten beantworteten pausenlos Leserfragen am TV-Telefon.

Mehr als 30 000 Menschen aus der Region pendeln ins Großherzogtum zum Arbeiten. Daraus ergeben sich viele Fragen um Steuerrecht, Finanzen und Vergünstigungen. Hier ein Querschnitt aus der Telefonaktion, bei der drei Experten Fragen der TV-Leser beantworteten:

Ich bin Grenzgänger und verdiene viel weniger als mein Ehemann, der in Deutschland arbeitet. Welche Steuerklasse ist für mich die richtige, und muss ich in Luxemburg eine Steuererklärung abgeben?

Stephan Wonnebauer, Anwalt in Trier und Luxemburg und Spezialist für das luxemburgische und deutsche Steuerrecht:

Erfahrungsgemäß kommt für Sie nur Steuerklasse eins in Betracht. In dieser Klasse muss man keine Steuererklärung machen. Eventuell lohnt sich aber eine Einzelveranlagung in Luxemburg, wenn Sie über Versicherungen und Eigenheimzinsen verfügen.

Meine Frau verdient 2000 Euro in Luxemburg. Ich verdiene ungefähr so viel in Deutschland. Wir hatten null Prozent Steuer beantragt. War das richtig?

Wonnebauer Nein, das war ein Fehler. Am Ende müssen Sie mit einem Steuersatz von sechs Prozent und einer Nachzahlung von 1500 Euro rechnen.

Ich bin alleinerziehend und verdiene 1500 Euro netto in Luxemburg. Lohnt sich für mich eine Steuererklärung?

Wonnebauer: Auch wenn Sie keine Steuern zurückerhalten können, erhalten Sie jedoch die sogenannte Alleinerziehergutschrift in Höhe von 1500 Euro. Vorausgesetzt der Vater des Kindes zahlt bis zu 180 Euro Unterhalt. Die Gutschrift können Sie in Form eines Lohnsteuerjahresausgleiches beim Büro RTS beantragen.

Wie lange besteht Kündigungsschutz bei einer Krankschreibung?

Rüdiger Sailer, Rechtsanwalt in der Kanzlei Kaufhold und Reveilland in Luxemburg: 26 Wochen bei ununterbrochener Krankschreibung.

Ich arbeite in Luxemburg und fürchte, dass ich bald gekündigt werde. Worauf muss ich achten?

Sailer: Nach Erhalt der Kündigung müssen Sie binnen eines Monats die Kündigungsgründe von Ihrem Arbeitgeber anfragen. Ansonsten verwirken Sie das Recht auf eine Klage.

Kann ich meine Zusatzversorgungsrente, die ich bei meinem Arbeitgeber erworben habe, im Falle einer Kündigung auszahlen oder übertragen lassen?

Sailer: Es kommt auf den konkreten Vertrag an. In den meisten Verträgen ist festgehalten, dass für eine Auszahlung eine bestimmte Betriebszugehörigkeit, ein bestimmtes Lebensalter und die Aufnahme einer neuen Arbeit in einem anderen Land vorliegen müssen. Eine Übertragung innerhalb Luxemburgs ist hingegen in der Regel möglich.

Mein Mann arbeitet in Luxemburg, ich in Deutschland. Wir leben getrennt. Wonach richtet sich mein Unterhaltsanspruch?

Stefan Schubert, Fachanwalt für Familienrecht, Kanzlei Biesdorf, Kram und Partner in Trier: Der Unterhalt berechnet sich nach deutschem Recht, entsprechend den aktuellen Einkommen.

Ich bin seit 2005 geschieden. In dem gerichtlichen Scheidungsverfahren wurde der Ausgleich der luxemburgischen Rente vorbehalten. Mein Mann bezieht bereits Rente, ich habe noch drei Jahre bis zur Altersrente. Wann bekomme ich den Ausgleich?

Schubert: Wenn Sie in Rente gehen, können Sie von Ihrem Mann eine schuldrechtliche Ausgleichsrente verlangen. Jetzt können Sie nur eine Abfindung fordern. Die Zahlung muss Ihrem Mann allerdings zumutbar sein. Das heißt, er muss über hinreichend hohes Vermögen oder Einkommen verfügen.

Ich arbeite seit zwei Jahren in Luxemburg und zahle für mein zwölfjähriges Kind Unterhalt, der nach meinem deutschen Einkommen berechnet wurde. Die Mutter des Kindes will jetzt meine Lohnabrechnungen sehen, weil sie einen höheren Unterhalt möchte. Muss ich rückwirkend mehr Unterhalt zahlen. Wenn ja, wie lange?

Schubert: Rückwirkend kann kein höherer Unterhalt verlangt werden, nur bis zu dem Monat, in dem das Auskunftsverlangen gestellt wurde.

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