Teures Recht

DÜSSELDORF. (red) Mit Aktien zum Höhenflug ansetzen wollte in der Vergangenheit so mancher Kleinanleger. Auch die Anlage des Geldes in Fonds oder Steuersparmodelle versprach häufig schnellen finanziellen Erfolg. Was folgte, war nicht selten der Absturz ins Bodenlose. Doch was sollten geprellte Kleinanleger tun?

Wer den Kurs an die Börse eingeschlagen oder sein Gespartes in andere Anlageformen gesteckt hat, ist nicht selten dem Rat von Anlageberatern und vermeintlichen Experten gefolgt. Müssen diese Berater jetzt für ihre Empfehlungen haften und eingetretenen Schaden ersetzen? Und wie können geschädigte Kleinanleger ihre Rechte durchsetzen? Die Verbraucher-Zentrale Nordrhein-Westfalen gibt Tipps, wie man gegen Anlage- und Finanzberater vorgehen kann: Wer sein Recht durchsetzen will, steht nicht selten vor existenziellen Fragen. Angesichts der immensen Gerichts- und Anwaltskosten kann eine Auseinandersetzung teuer werden und sollte genau überlegt sein. Finanzielle Hilfe für Anleger bietet eine Vertragsrechtsschutzversicherung. Vor Streitigkeiten aus dem Bereich des Kapitalanlagerechts schrecken diese allerdings meist zurück. Nicht selten wird versucht, mit fadenscheinigen Argumenten um die Deckungszusage herumzukommen. Dafür sollte anwaltliche Hilfe in Anspruch genommen werden. Viele Anleger hoffen, dem individuellen Prozessrisiko durch eine Sammelklage zu entgehen. Dem deutschen Recht ist dieser Begriff allerdings fremd. Zwar kann sich ein Anleger auf ein positives Urteil gegen den gleichen Anbieter berufen, dennoch muss er seine Rechte selbst anmelden. Möglich ist es allerdings, mit anderen eine Klagegemeinschaft, eine Streitgenossenschaft, zu gründen und über einen gemeinsamen Anwalt vorzugehen. Aber auch dann trägt jeder Kläger das Prozess- und Kostenrisiko. Generell gilt: Ohne den Rat eines Spezialisten sollte sich niemand auf eine Auseinandersetzung einlassen. Denn die Vielzahl gerichtlicher Entscheidungen und gesetzlicher Regelungen im Kapitalanlagerecht ist kaum zu durchschauen. Wer keinen Anwalt bezahlen kann, hat Anspruch auf Beratungs- und Prozesskostenhilfe. Auch im Bereich der Kreditwirtschaft gibt es kostenfreie außergerichtliche Möglichkeiten zur Streitbeilegung. Die Verbände der privaten, öffentlichen und Hypothekenbanken sowie der Bundesverband der Volks- und Raiffeisenbanken haben Schlichtungsstellen eingerichtet. Sie einzuschalten schadet in keinem Fall. Denn auch nach einem negativen Schlichtungsspruch kann ein Anleger den Rechtsweg einschlagen. Weitere Informationen bietet der Ratgeber "Geld weg? Rechtstipps für Anleger" der Verbraucher-Zentrale NRW. Ihn gibt es zum Abholpreis von 9,80 Euro in den Beratungsstellen aller Verbraucherzentralen, in Trier in der Fleischstraße 77.

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