Trierer Gericht gibt Kammer recht

Die Beitragserhebung durch die Industrie- und Handelskammer Trier (IHK) ist rechtmäßig. Dies teilte das Verwaltungsgericht Trier gestern in der Begründung zu seinen Urteilen vom 20. Januar (der TV berichtete) mit.

Trier. (hw) Die von der IHK Trier von ihren Mitgliedern erhobenen Beiträge sind "weder dem Grunde noch der Höhe nach rechtlich zu beanstanden". Dies hat die 5. Kammer des Verwaltungsgerichts Trier in insgesamt drei Urteilen entschieden und damit die Klagen mehrerer Dauner Firmen abgewiesen.

In ihrer Begründung führten die Richter nun aus, dass die Zwangsmitgliedschaft in der IHK weder verfassungs- noch europarechtswidrig sei. Die Beitragshöhe sei ebenfalls rechtlich nicht zu beanstanden. Der IHK stehe im Rahmen der ihr eingeräumten Selbstverwaltung ein weiter Freiraum zu, welche konkreten Tätigkeiten sie im Rahmen der ihr gesetzlich zugewiesenen Kompetenzen ausführe, so die Trierer Richter. Eine Berufung vor dem Oberverwaltungsgericht ist zugelassen. Die klagenden Firmen der Techni-Gruppe hatten angekündigt, dass sie diese nutzen werden.

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