Trierer Gericht: Glücksspielmonopol nicht rechtens

Trier · So lange es in Deutschland keine einheitliche Glücksspielpolitik gebe, könnten private Sportwettenanbieter nicht generell verboten werden. Das hat das Trierer Verwaltungsgericht entschieden.

Trier. (wie) Die Trierer Verwaltungsrichter kritisieren die deutsche Glücksspielpolitik. Solange etwa Automatenspiele zugelassen seien, könne man nicht von einem systematischen und einheitlichen Umgang mit Glückspielen sprechen. Gerade Spielautomaten hätten den höchsten Suchtfaktor, seien aber nicht verboten. Daher könnten, so die Trie rer Richter, private Sportwettenanbieter nicht mit dem Verweis auf das Glücksspielmonopol verboten werden. Die Richter berufen sich bei ihren aktuellen Entscheidungen auf die jüngsten Entscheidungen des Europäischen Gerichtshof (EUGH). Dieser hatte gefordert, dass sich ein staatliches Glücksspielmonopol nicht nur auf Sportwetten beziehe dürfe, sondern auf das gesamte Glücksspielwesen, also etwa auch auf Automatenspiele. Das sei aber in Deutschland derzeit nicht gegeben. Damit hat der EUGH das deutsche Glücksspielmonopol quasi gekippt. Verboten werden können private Sportwetten nach Ansicht der Trierer Richter dann, wenn sie nicht über eine erforderliche gewerberechtliche Erlaubnis verfügen.

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