Hilfen Antragsverfahren läuft an

Mainz · Überbrückungshilfe IV für von Ausfällen durch Corona betroffene Betriebe.

 Zahlreiche Betriebe mussten wegen Corona zeitweise den Laden dicht machen.

Zahlreiche Betriebe mussten wegen Corona zeitweise den Laden dicht machen.

Foto: dpa/Bernd Wüstneck

() Ab sofort können Anträge für die Überbrückungshilfe IV gestellt werden. Wirklich wichtig sei, dass die Antragssteller schon mit dem Einreichen des Antrags im Regelfall auch eine Abschlagszahlung von bis zu 50 Prozent des beantragten Zuschusses erhalten, begrüßt die rheinland-pfälzische Wirtschaftsministerin Daniela Schmitt: „So ist für unsere Unternehmen eine durchgehende Unterstützung möglich.“ Die Überbrückungshilfe III Plus decke die Monate bis einschließlich Dezember 2021 ab, ab Januar 2022 bis zunächst März 2022 greife die Überbrückungshilfe IV.

„Dieser nahtlose Übergang ist angesichts der schwierigen wirtschaftlichen Lage in vielen Branchen dringend nötig“, betonte Schmitt. Die Abschlagszahlung sei ein wichtiger Schritt, für den sich die Bundesländer vehement eingesetzt haben: „Mit ihr können wir den Zeitraum überbrücken, bis der Bund die Software zur Verfügung stellt, um die eingegangenen Anträge zu bearbeiten, bescheiden und auszuzahlen.“ Bei der Überbrückungshilfe IV ist es laut Ministerium möglich, einen Antrag über die vollen drei Fördermonate zu stellen. Je Monat werden bis zu 50 Prozent des beantragten Zuschusses, maximal je Monat 100.000 Euro, als Abschlag ausgezahlt. Beantrage man einen kürzeren Zeitraum, falle auch die Abschlagszahlung entsprechend geringer aus.

Das bedeutet konkret: Wer 300.000 Euro Überbrückungshilfe für drei Monate beantragt, erhält beispielsweise einen Abschlag von 100.000 Euro pro Monat.

Die Überbrückungshilfe IV sieht zudem eine Reihe von Veränderungen gegenüber der Überbrückungshilfe III vor: Alle Unternehmen, die im Dezember und Januar im Durchschnitt einen Umsatzrückgang von mindestens 50 Prozent zu verzeichnen haben, erhalten einen Eigenkapitalzuschlag von 30 Prozent der erstatteten Fixkosten in jedem Fördermonat, in dem sie antragsberechtigt sind.

Unternehmen, die von den Absagen der Advents- und Weihnachtsmärkte betroffen waren und im Dezember einen Umsatzrückgang von mindestens 50 Prozent zu verzeichnen hatten, erhalten einen Eigenkapitalzuschlag von 50 Prozent.

Wer zusätzliches Personal für die Einhaltung der 2G- und 2G-Plus-Regelung einstellen musste, kann diese Kosten anrechnen lassen. Wer im Januar sein Geschäft schließt, weil es unter den geltenden Regelungen nicht rentabel ist, kann ebenfalls die Überbrückungshilfe in Anspruch nehmen.

Die Beihilfegrenzen werden angehoben: Über die Bundesregelung Kleinbeihilfe können Unternehmen jetzt bis zu 2,3 Millionen Euro Förderung beantragen (bislang 1,8 Mio. Euro) und über die Bundesregelung Fixkostenhilfe 12 Millionen  Euro (bislang 10 Mio.).„Ich begrüße diese Veränderungen, weil wir mit passgenauen Lösungen auf die Situation im Land reagiert haben“, sagte Schmitt.

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