Vereine müssen Steuererklärung abgeben

Trier/Koblenz · Die Steuererklärung ist für viele Bürger eine unangenehme Pflicht. Doch nicht nur Privatpersonen und Unternehmen müssen sich dieser Aufgabe stellen, auch Vereine sind gefordert und müssen den Gesetzen genügen.

Trier/Koblenz. Die Finanzämter prüfen in der Regel alle drei Jahre, ob Vereine und Organisationen, die gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zwecken dienen, in der zurückliegenden Zeit mit ihren Tätigkeiten die Voraussetzungen für die Befreiung von der Körperschaft-und Gewerbesteuer erfüllt haben.
Dazu zählen etwa Sport- und Musikvereine, Fördervereine von Schulen oder Kindergärten, Naturschutzvereine und ähnliche Vereine. Zu diesem Zweck müssen die Vereine bei ihrem zuständigen Finanzamt eine Steuererklärung (Vordruck Gem 1) abgeben und Kopien ihrer Kassenberichte und Tätigkeits- beziehungsweise Geschäftsberichte beifügen.
Da der dreijährige Prüfungszeitraum nicht bei allen Vereinen identisch ist, sind von der jetzt beginnenden Überprüfung nicht sämtliche Vereine betroffen. Viele werden aber in den nächsten Tagen eine schriftliche Aufforderung des Finanzamts zur Abgabe der genannten Unterlagen erhalten.
Wie bei anderen Steuerpflichtigen werden keine Steuererklärungs-Formulare mehr an die Vereine versandt.
Die benötigten Vordrucke können im Internet von dem "Formularcenter" des Bundesministerium der Finanzen unter www.formulare-bfinv.de (Formularcenter - Formulare A - Z - Gemeinnützigkeit) als ausfüllbare pdf-Datei heruntergeladen und ausgedruckt werden. Die Erklärungen können auch elektronisch über Eltster ( www.elster.de) übermittelt werden. Wenn die Vereine beziehungsweise ihre Vorstände über keinen Internetzugang verfügen, können die Vordrucke ausnahmsweise bei dem zuständigen Finanzamt abgeholt werden. red

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