Verwirrte Steuerzahler

Verwirrung um die Pendlerpauschale: Steuerzahler blicken nicht mehr durch, ob sie nun Einspruch gegen die geltende Regel einlegen müssen, damit sie je nach Ausgang des Verfahrens ihr Geld bekommen oder nicht. Der Steuerzahlerbund rät davon ab.

Trier. (wie) "Nichts tun und abwarten", rät der Bund der Steuerzahler. Wer seine Einkommenssteuererklärung für 2007 ausfüllt, sollte einfach so tun, als ob die gefahrenen Kilometer von der Wohnung bis zur Arbeit wie vor 2007 weiter in voller Höhe als Werbungskosten geltend gemacht und damit das zu versteuernde Einkommen reduziert werden könnten. Seit einem Jahr können die Fahrten nur noch dann von der Steuer abgesetzt werden, wenn die Fahrtstrecke länger als 20 Kilometer ist. 30 Cent pro Kilometer gibt es für die einfache Strecke. Das gestrige Urteil des Bundesfinanzhofes hat jedoch viele Steuerzahler verwirrt. Viele fragen sich, ob damit die umstrittene Regelung bereits gekippt ist. Noch steht die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts aus, erst die Karlsruher Richter können die neue Regelung für verfassungswidrig erklären. Kulanz-Regelung bisher kaum genutzt

Laut Oberfinanzdirektion in Koblenz ist ein Einspruch gegen den Steuerbescheid wegen der Pendlerpauschale nicht notwendig. Bis zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts werden alle Bescheide für 2007 im Hinblick auf die Pendlerpauschale für vorläufig erklärt. Laut Bund der Steuerzahler geht den Pendlern auch kein Geld verloren, wenn sie nichts tun; zu viel gezahlte Steuern müssten zurückerstattet werden. Pendler können aber auch Einspruch einlegen und einen sogenannten Antrag auf Aussetzung der Vollziehung stellen, wenn sie wollen, dass die ersten 20 Kilometer sofort berücksichtigt werden.Für den Fall, dass das Bundesverfassungsgericht die Kürzung der Pendlerpauschale jedoch nicht kippt, können laut Oberfinanzdirektion Steuerrückzahlungen und Zinsen in Höhe von sechs Prozent fällig werden. Die Kulanzregelung, nach der Berufspendler vorerst weiterhin den ungekürzten Freibetrag auf ihrer Steuerkarte eingetragen lassen können, wird kaum genutzt. Nach Angaben des Bundesfinanzministeriums haben lediglich 40 000 von zwölf Millionen Steuerzahlern davon Gebrauch gemacht.

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