Vieles neu macht der Juli

Vom Juli an dürfen sich die deutschen Verbraucher auf krumme Gurken im Handel einstellen, sich über eine Rentenerhöhung freuen oder niedrigere Krankenkassenbeiträge erwarten. Doch darüber hinaus gibt es auch in anderen Bereichen neue Gesetze und Regeländerungen.

Trier/Berlin. Handytarife, Hausarztmodell, KFZ-Steuer oder Einlagensicherung: Der Juli bringt für fast jeden Bundesbürger eine Neuerung, die ihn früher oder später betrifft. Viele Änderungen haben dabei Vorteile für die Verbraucher.

Handy-Auslandsgespräche: Die Gespräche aus dem EU-Ausland werden billiger. So darf ein Anruf nur noch rund 51 Cent pro Minute kosten, eine SMS rund 13 Cent. Auch Anrufe aus der Heimat werden im Ausland günstiger: Das Annehmen von Anrufen darf künftig nicht mehr als 22,6 Cent kosten.

Handy-Notrufe: Ein Notruf per Mobiltelefon ist vom 1. Juli an nur noch mit aktivierter persönlicher Chipkarte (Sim-Karte) möglich. Bislang konnte auch von einem stillgelegten Handy die Nummer 112 erreicht werden, um Hilfe zu holen. Diese Möglichkeit besteht künftig nicht mehr, weil damit auch Missbrauch getrieben wurde. So testeten viele zum Ärger der Rettungsdienste mal eben die Funktionsfähigkeit von Gebrauchthandys.

KFZ-Steuer: Wer sich nach dem 1. Juli einen Neuwagen zulegt, muss bereits die neue KFZ-Steuer zahlen. Um die Entwicklung umweltfreundlicher Motoren voranzubringen, orientiert sich die Besteuerung von Neuwagen stärker am Ausstoß von Kohlendioxid (CO{-2}). Für Dieselfahrzeuge gibt es einen Sockelbetrag von 9,50 Euro je angefangene 100 Kubikzentimeter Hubraum, für Benziner von zwei Euro. Jedes Gramm CO{-2}-Ausstoß oberhalb der Grenze von 120 Gramm je Kilometer wird mit zwei Euro besteuert.

Energie-Pass: Wer ein Büro, ein Ladengeschäft oder eine Fabrikhalle anmietet, darf vom Vermieter einen Energieausweis verlangen. Damit lassen sich die Energiekosten besser abschätzen. Bisher gab es den Energiepass nur für Wohngebäude.

Meister-Bafög: Die Leistungen nach dem sogenannten Meister-Bafög, werden deutlich ausgeweitet. So soll künftig nicht mehr nur die erste, sondern auch eine Aufstiegsfortbildung mit zinsgünstigen Darlehen gefördert werden. Auch Erzieher und Altenpfleger können Meister-Bafög erhalten. Wer seine Fortbildung mit einer Prüfung abschließt, bekommt einen Darlehenserlass von 25 Prozent. Auch Existenzgründer profitieren von der Neuregelung mehr als bisher.

Arbeitszeitkonten: Sie sind künftig besser gegen Insolvenz geschützt. Arbeitnehmer haben künftig Anspruch auf Schadenersatz, wenn Langzeitkonten nicht ausreichend gegen eine Firmenpleite abgesichert sind. Zudem ist beim Wechsel des Arbeitgebers die Mitnahme der Arbeitszeitkonten möglich. Auf diesen Konten können nicht ausbezahlte Überstunden und Mehrarbeit "angespart" werden, zum Beispiel für einen vorzeitigen Ausstieg aus dem Berufsleben.

Hausarztmodell: Die Kassen mussten bis 30. Juni entsprechende Verträge mit Hausarztorganisationen abschließen. Versicherte sollen von einer eingehenderen Versorgung profitieren, wenn sie sich freiwillig einschreiben. Wegen Streits um die Kosten und Modalitäten gehen die wenigsten Kassen allerdings pünktlich mit entsprechenden Angeboten an den Start - es laufen vielerorts Schiedsverfahren.

Einlagensicherung: Von Juli an erhalten Sparer mehr Sicherheiten für ihr Erspartes. Im Fall einer Bank-Pleite sind dann Guthaben EU-weit bis zu 50 000 Euro gesichert. Zuvor lag der Garantie-Betrag lediglich bei 20 000 Euro.

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