"Vorsätzlich ruiniert"

TRIER. Juristische Schlappe für die Wirtschaftsförderungsgesellschaft des Kreises Trier-Saarburg und den Zweckverband Industriepark Region Trier: Ein Unternehmensberater aus Föhren hatte beide wegen wettbewerbswidrigen Verhaltens verklagt - und Recht bekommen. Jetzt verlangt der Unternehmer auch noch Schadenersatz.

Es erinnert ein wenig an das nimmermüde Anrennen des einsamen Ritters Don Quichote gegen die Windmühlen, wenn Heribert Reinhardt von seinem schon Jahre währenden juristischen Kampf gegen die Trier-Saarburger Wirtschaftsförderungsgesellschaft erzählt. Die WFG, davon ist der 58-jährige Unternehmer überzeugt, hat seine bis Mitte 2000 in Föhren (Kreis Trier-Saarburg) angesiedelte Beratungsfirma in den Ruin getrieben - auf denkbar einfache Weise: Bei Reinhardt mussten Beratung suchende Existenzgründer oder Firmen Geld bezahlen, bei der WFG dagegen bekamen sie die gleichen Leistungen laut Reinhardt gratis. Das sei unlauterer Wettbewerb, fand der Föhrener Unternehmer und zog gegen die WFG und - mit ähnlicher Begründung - gegen den Zweckverband Industriepark Region Trier (IRT) vor den Kadi.Landgericht gab Reinhardt schon Recht

Mit Erfolg. Bereits im Mai und August 2000 entschied das Trierer Landgericht zugunsten des Unternehmensberaters und gegen Zweckverband und Wirtschaftsförderungsgesellschaft. Die WFG, so das Urteil, dürfe künftig Interessenten keine kostenlose Beratung und Unterstützung bei Ansiedlungen, Existenzgründungen und Betriebserweiterungen mehr anbieten. Nach Meinung der 7. Zivilkammer muss es ein privater Unternehmer zwar grundsätzlich hinnehmen, dass Unternehmen der öffentlichen Hand - wie die WFG Trier-Saarburg - in Konkurrenz zu privaten Anbietern treten. Allerdings nur dann, wenn "der öffentliche Zweck nicht ebenso gut und wirtschaftlich durch einen privaten Dritten erfüllt wird oder werden kann". Im Klartext: Wo ein privater Unternehmensberater aktiv ist, muss sich die öffentliche Hand auf das beschränken, was der Berater nicht leisten kann - etwa günstige Ansiedlungsbedingungen, Standortmarketing oder Altlasten-Sanierung. Weil im Fall Reinhardt genau dies aber nicht der Fall gewesen sei, die WFG laut Trierer Landgericht "nicht nur vereinzelt, sondern grundsätzlich mit ihrem Angebot in den Bereich der privaten Unternehmensberatung eingedrungen ist", gab die Kammer dem heute 58-jährigen Kläger Recht."Unsinnige Behauptungen"

Das wiederum wollten die Wirtschaftsförderungsgesellschaft Trier-Saarburg und der Zweckverband IRT nicht akzeptieren und legten gegen die Urteile Berufung ein. Eine ganze Weile lag die Sache auf Eis, weil die in Föhren angesiedelte Beratungsfirma von Heribert Reinhardt zwischenzeitlich in die Insolvenz geschlittert war. Wem dafür der Schwarze Peter gehört, ist für Reinhardt klar: "Die öffentliche Hand hat meine Beratungsgesellschaft vorsätzlich ruiniert." "Diese Behauptung ist schlichtweg Unsinn", kontert der Trier-Saarburger Kreisverwaltungsdirektor Martin Böckel, der auch die mittlerweile vier Jahre alte Entscheidung des Landgerichts nicht versteht: "Da ist uns etwas verboten worden, was wir gar nicht gemacht haben." Ähnlich argumentiert auch IRT-Geschäftsführer Lothar Weis. Dennoch haben WFG und Zweckverband Ende Februar ihre Berufung zurückgezogen, sind die Urteile damit rechtskräftig. Auswirkungen hatte der Richterspruch offenbar ohnehin kaum. "Es gab keine sachlichen Veränderungen bei der Wirtschaftsförderungsgesellschaft", sagt Verwaltungsdirektor Böckel, "nur den beanstandeten Werbeprospekt haben wir nicht mehr verteilt." Derweil rüstet der mit einer neuen Firma mittlerweile am Niederrhein ansässige Heribert Reinhardt bereits zum nächsten Gefecht. Nach dem juristischen Erfolg will der Unternehmensberater jetzt die WFG und den Zweckverband auf Schadenersatz verklagen. Doch damit nicht genug.250 000 Euro Ordnungsgeld

Weil sich WFG und IRT nach Meinung von Reinhardt nicht an das Trierer Urteil halten, will er jetzt das seinerzeit vom Gericht festgelegte Ordnungsgeld in Höhe von 250 000 Euro eintreiben. Während Reinhardt sich in Rage redet ("Die sind reif"), bleibt Kontrahent Böckel ruhig: "Ich sehe der Sache gelassen entgegen."

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