Vorsicht bei teuren Schnäppchen

Trier/Wittlich · Trotz lukrativer Angebote rät die Verbraucherzentrale Trier auch im Schlussverkauf zum Preisvergleich. Besonders bei Textilien sollte man auf die Qualität achten.

Trier/Wittlich. Ginge es nach Christoph Höptner, Center Manager der Trier Galerie, dann sollten Schnäppchenjäger im Schlussverkauf bereits jetzt zugreifen, solange die Auswahl noch groß ist. "Gegen Ende des Monats ist das Risiko relativ hoch, dass man nicht mehr alles in seiner Größe bekommt, selbst wenn die Preise dann noch einmal sinken werden", so Höptner.
Auch Karin Kaltenkirchen, Vorstand der City-Initiative Trier, geht davon aus, dass nicht alle Produkte in jeder Größe zu haben sein werden. "Da der Verkauf bereits vor dem Schlussverkauf recht gut lief, könnte es bei den Sommerkleidern im Schlussverkauf eng werden", sagt Kaltenkirchen. Sicher ist sie sich hingegen, dass es sich bei den Angeboten um tatsächliche Schnäppchen handelt "und nicht um günstig für den Schlussverkauf zugekaufte Ware." So sieht das auch Karsten Mathar, Marketingbeauftragter des Stadtmarketing Wittlich. Auch er geht wie Höptner und Kaltenkirchen im Textilbereich von tatsächlichen Rabatten von 50 bis 70 Prozent aus.
Preisvergleich ratsam


Dennoch ist ein Preisvergleich ratsam. Renate Schröder von der Verbraucherzentrale Trier empfiehlt den Kunden, Begriffen wie "Schnäppchen- oder Rotstiftpreise", "Rabatt" oder "preisreduziert" nicht blindlings zu vertrauen. Es könne schließlich immer sein, dass ein reduziertes Produkt bei einem anderen Händler bereits vor dem Schlussverkauf günstiger zu haben war. Bei Textilien solle man besonders auf Qualität und Pflegekennzeichnung achten. Ein preiswertes Kleidungsstück, das man nicht selbst waschen könne, sondern in die Reinigung bringen müsse, verteuere so manches Schnäppchen.
Schließlich weist die Verbraucherzentrale darauf hin, dass auch Schlussverkaufsware fehlerfrei sein muss. Der häufige Hinweis, dass Schlussverkaufsware vom Umtausch ausgeschlossen ist, könne sich nur auf den freiwilligen Kulanzumtausch fehlerfreier Ware beziehen, die aus welchen Gründen auch immer nicht mehr gefällt. Auch wenn die Ware explizit aufgrund des Mangels heruntergesetzt ist, ist ein Umtausch nicht mehr möglich, so Schröder.
Wichtig ist es hierbei, den Kassenzettel aufzubewahren, sagt die Expertin. Im Reklamationsfall ist er innerhalb der zweijährigen Gewährleistungsfrist ein wichtiges Beweismittel.
Tipp für Unentschlossene


Einen Tipp für Unentschlossene hat Schröder noch parat: Falls einen die Ware beim Kauf nicht hundertprozentig überzeuge, solle man sich auf der Quittung vermerken lassen, dass man sie bei Nichtgefallen zurückgeben könne. Ob sich die Geschäfte im Schlussverkauf darauf jedoch einlassen, bleibt dahingestellt. Durch die Reform des Wettbewerbsrechts sind seit dem 8. Juli 2004 die strengen Reglementierungen zu den Schlussverkäufen entfallen. Damit wurde eine langjährige Forderung der Verbraucherschützer erfüllt. Seit dem Sommer 2004 können Händler erstmals selbst entscheiden, wann und wie lange sie einen Schlussverkauf anbieten wollen. Zuvor begann der Winterschlussverkauf (WSV) stets am letzten Montag im Januar, der Sommerschlussverkauf (SSV) am letzten Montag im Juli. Winter- und Sommerschlussverkauf dauerten jeweils zwei Wochen. Seit Juli 2004 können Händler nun alle Waren, auch Geschirr, Elektronikartikel oder Möbel, als Schlussverkaufsware anbieten. Davor war dies lediglich für Bekleidung, Textilien, Sportartikel und Lederwaren möglich. fas

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