VW-Kunden irren im Justiz-Dickicht

Braunschweig · Die Vorstellung des neuen Polo hat es in Erinnerung gerufen: Volkswagen baut auch Autos. Aber schon haben Abgas-Skandal und Juristen den Konzern wieder in ihren Fängen. Vor allem für die Kunden ist die Lage unübersichtlich. Wie ist der aktuelle Stand?

 Nach Umrüstung sauberer? VW sagt Ja und bezieht sich auf geltende Grenzwerte. Doch im Fahrbetrieb bleiben viele Fragen offen. symbolfoto: dpa

Nach Umrüstung sauberer? VW sagt Ja und bezieht sich auf geltende Grenzwerte. Doch im Fahrbetrieb bleiben viele Fragen offen. symbolfoto: dpa

Foto: Julian Stratenschulte (dpa)

Braunschweig (dpa) Viele VW-Kunden mit einem Schummel-Diesel vor der Haustür wollen endlich wissen: Welche Rechte habe ich, welche Forderungen kann ich geltend machen? Volkswagen kämpft, Fronten gibt es gleich mehrere - darunter Einzelklagen von Autobesitzern, die den Kaufpreis ihres Wagens zurückhaben wollen, oder Anlegerklagen. Gleichzeitig ärgert es Verbraucherschützer, dass die freiwillige Kulanzregel, wonach Volkswagen auf Verjährung verzichtet, in einem halben Jahr endet. Ein Wegweiser durch das Justiz-Dickicht.
Zivilrechtliche Klagen: Es ist nur ein Fall, doch für die Anwälte der US-Kanzlei Hausfeld birgt er Sprengkraft. Der Besitzer eines Eos-Coupés will den Kaufpreis seines Diesel-Modells zurück, die mündliche Verhandlung beginnt am Donnerstag am Landgericht Braunschweig (3 O 21/17). Nach VW-Angaben sind in Deutschland knapp 4000 zivilrechtliche Verfahren anhängig. Bei der Internetplattform myright.de, die von Hausfeld vor Gericht vertreten wird, liegen nach Angaben der Anwälte rund 30 000 deutsche Fälle. Laut Hausfeld soll die Klage in diesen Fällen im September eingereicht werden.
Entscheidend für die Argumentation der Anwälte im Braunschweiger Fall ist die Frage, ob die von VW ausgestellte Bescheinigung zum Übereinstimmen mit der Typgenehmigung korrekt ist. Der Käufer habe sich auf die Richtigkeit verlassen. Diese Angaben seien aber falsch gewesen. Heißt das nun, dass der Kunde sein Geld zurückbekommt?
Darüber befinden soll, wenn es nach den Hausfeld-Anwälten geht, gleich der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg. Entsprechende Anträge reichte die Kanzlei in Braunschweig ein. Ein EuGH-Urteil wäre für alle Gerichte in der EU bindend. Für die Anwälte wird der Fall so zur Musterklage.

Schadenersatz in Europa: Können die getäuschten Kunden auch in Europa Schadenersatz von VW erhalten? Das wollen die Anwälte erreichen, auch wenn Volkswagen dies im Gegensatz zum US-Geschäft immer ausgeschlossen hat. Allerdings dürfte das Ergebnis im günstigsten Fall für die Kläger völlig anders aussehen als in den USA, was bei Verbraucherschützern auf massive Kritik stößt. Nach Angaben des Hausfeld-Anwalts gilt es als Schadenersatz, den Kaufpreis gegen Rückgabe des Wagens erstattet zu bekommen.
Seit längerem gibt es eine Debatte um mehr Schutz für Kunden - auch mit Hilfe von Sammelklagen wie in den USA, wo der Skandal mit weltweit rund elf Millionen betroffenen Autos 2015 bekannt wurde. Allerdings gibt es echte Sammelklagen wie im US-Recht in Deutschland nicht. Die Frage ist, ob Zahlungen wie jenseits des Atlantiks die Finanzkraft von Volkswagen nicht überfordern würden. Den Konzern hat der Skandal bereits 22,6 Milliarden Euro gekostet.
VW sagt dazu: "Wir vertreten die Ansicht, dass es für Kundenklagen außerhalb der USA, wo besonders strenge Stickoxid-Grenzwerte gelten und eine eindeutige Rechtsverletzung vorliegt, keine Grundlage gibt." Auch seien die Restwerte der VW-Modelle im Vergleich stabil, und so sei Kunden kein finanzieller Schaden entstanden.

Verjährungsverzicht: In einem halben Jahr endet der Verjährungsverzicht von Volkswagen, was Verbraucherschützer auf die Palme bringt. Nach Angaben des Verbraucherzentrale-Bundesverbands (vzbv) lehnt der Konzern eine Verlängerung der freiwilligen Kulanzregel ab, die Betroffene bisher vor einer Verjährung ihrer Diesel-Ansprüche schützt. Müssen sich VW-Kunden also Sorgen machen?
VW argumentierte, einen Verjährungsverzicht erklärt zu haben, um den betroffenen Kunden Rechtssicherheit während der Umrüstung zu geben. Dies gelte auch für Fahrzeuge, bei denen der Gewährleistungszeitraum bereits abgelaufen wäre. Der Verzicht sei zeitlich begrenzt bis zum 31. Dezember 2017. Anfang Mai hatte VW bekanntgegeben, EU-weit alle notwendigen Freigaben zur Umrüstung erhalten zu haben, außerdem solle der Rückruf im Herbst abgeschlossen sein. Spätestens dann entfalle der Grund eines Verjährungsverzichts.
Nach Gesprächen mit EU-Justizkommissarin Vera Jourova will VW mögliche Defekte im Zusammenhang mit der Umrüstung zwei Jahre lang kostenlos beheben. Als Garantie sei das aber nicht zu verstehen.

Stand der Umrüstung: Bei der Umrüstung von Motoren, die Manipulations-Software enthalten, kam VW schwer in die Gänge, meldet mittlerweile aber Fortschritte. Bundesweit seien mehr als drei Viertel aller Wagen mit Dieselmotoren des Typs EA189 abgedeckt. Das bedeutet, dass von rund 2,6 Millionen Autos mit solcher Software in Deutschland knapp 1,8 Millionen umgerüstet sind. Das Kraftfahrt-Bundesamt habe für alle freigegebenen Modelle bestätigt, dass sich weder Kraftstoffverbrauch und CO{-2}-Emissionen noch Motorleistung, Drehmoment oder Geräuschemissionen verschlechtern.
Schwer verständlich bleibt die Frage der Stickoxid-Emissionen. In Medienberichten hieß es, dass auch umgerüstete VW-Diesel im Straßenbetrieb immer noch NO{-x}-Grenzwerte reißen. VW erklärte aber, die gesetzlichen Anforderungen würden nach dem Software-Update "vollumfänglich erfüllt". Die Grenzwerte seien nicht auf den Straßenbetrieb anzuwenden. Der Emissionstest auf dem Rollenprüfstand wird ohnehin kritisiert: Von September an soll ihn schrittweise ein realistischeres System mit Straßentests (RDE) ersetzen.
Die Staatsanwaltschaft Stuttgart hat beim Autozulieferer Bosch im Zusammenhang mit der Diesel-Affäre drei Beschäftigte im Visier. Gegen sie wurde ein Verfahren wegen des Anfangsverdachts der Beihilfe zum Betrug bei einer möglichen Manipulation der Abgas-Nachbehandlung an VW-Fahrzeugen eingeleitet, teilte die Behörde am Donnerstag mit. Es gehe um Führungskräfte mit Personalverantwortung. Derweil empfiehlt der ADAC den Kauf neuer Diesel-PKW nur dann, wenn Hersteller und Händler die Einhaltung der künftigen RDE-Abgas-Gesetzgebung (Real Driving Emissions) verbindlich zusichern. Selbst die heute und in den kommenden Jahren neu verkauften Diesel (Euro 6 ohne Erfüllung der RDE-Anforderungen) müssten in wenigen Jahren mit Fahrverboten in Innenstädten rechnen.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort