Weg frei fürs EEG

Brüssel · Der Dauerstreit zwischen der EU und Berlin um die deutsche Ökostromförderung ist beendet. Der Brüsseler Wettbewerbskommissar Joaquin Almunia hat gestern "eine endgültige Einigung" mit der Bundesregierung über letzte strittige Punkte bekanntgegeben.

Brüssel. Brüssel winkt das reformierte EEG, das der Bundestag gerade verabschiedet hat, nun durch. Damit dürfte es wie geplant zum 1. August in Kraft treten. Bis zuletzt umkämpft war die Behandlung von importiertem Ökostrom und unternehmenseigenen Kraftwerken.
Übergangslösung



Für Unternehmen, die ihr eigenes Kraftwerk haben und den Strom nicht aus dem Netz kaufen, war in dem deutschen Entwurf zunächst eine Sonderbehandlung auch für die Eigenerzeugung aus neuen Kraft-Wärme-Anlagen vorgesehen, die ihren Strom nicht aus erneuerbaren, sondern fossilen Energiequellen erzeugen. Diese Betriebe sollen bis 2017 nun um bis zu 60 Prozent von den Umlagekosten entlastet werden dürfen. Spätestens dann muss Berlin eine andere Lösung vorlegen.
Bedenken hatte die EU-Kommission auch, dass importierter Ökostrom durch die deutschen Regeln diskriminiert werden könnte. Es ging darum, ob die Umlage auch auf diesen importierten Strom erhoben wird und ob die ausländischen Stromproduzenten in den Genuss der Umlage kommen. Die Kommission hatte die Umlage zunächst mit verbotenen Zöllen verglichen und beanstandet, dass die ausländischen Produzenten benachteiligt werden könnten, wenn sie von der Umlage nicht profitieren.
Laut Almunia hat Deutschland nun eingewilligt, den importierten Strom "zu einem bestimmten Prozentsatz" ähnlich wie Strom aus erneuerbaren Quellen in Deutschland zu behandeln. Ab 2017 sollen 200 Megawatt an neuen Ökostrom-Projekten per Ausschreibung an ausländische Anbieter vergeben werden.
Offen ist noch die Entscheidung über die unter dem alten, seit 2012 geltenden EEG gewährten Industrierabatte. Viele Unternehmen mussten im Gegensatz zu Privatleuten nur einen Bruchteil der Umlage zahlen oder waren ganz befreit - aus Gründen der internationalen Wettbewerbsfähigkeit.
Die Brüsseler Wettbewerbshüter sahen darin eine unerlaubte Staatsbeihilfe und leiteten eine Untersuchung ein. Aus Regierungskreisen verlautete gestern, dass die EU Nachzahlungen von insgesamt 30 Millionen Euro einfordern will. Davon seien etwa 350 der über 2000 bisher begünstigten Firmen betroffen, hieß es. Die Nachzahlung soll in den Topf zur Finanzierung der Ökostrom-Umlage fließen. Im schlimmsten Fall hätte Brüssel bis zu zehn Milliarden Euro zurückfordern können.
Die Industrie erhält auch künftig pro Jahr Rabatte bei der EEG-Umlage von rund fünf Milliarden Euro. Mit der Brüsseler Billigung des neuen EEG hat sie die nötige Basis, um ihre milliardenschweren Umlage-Ermäßigungen zu beantragen.

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