Wer bestellt, soll auch zahlen

Nach der parlamentarischen Verabschiedung des Hilfspakets zur Rettung angeschlagener Banken hat die Bundesregierung gestern auch die Verordnung gebilligt, in der die Bedingungen für eine Inanspruchnahme der Unterstützung geregelt sind.

Berlin. Es gilt: Je höher das Risiko für den Staat ist, tatsächlich Geld zu verlieren, desto mehr Auflagen muss das betroffene Geldinstitut erfüllen. Sie reichen von der staatlichen Kontrolle der laufenden Geschäfte bis hin zu einer Gehaltsobergrenze für Manager und dem Verbot von Dividenden-Ausschüttungen. Im Kern sieht die Verordnung aber keine rechtliche Verschärfung vor. Damit bleiben höhere Vergütungen auch weiterhin möglich.

Der Hilfsfonds umfasst insgesamt 500 Milliarden Euro. Finanzminister Peer Steinbrück (SPD) hofft allerdings, dass nur ein Bruchteil der Summe aufgebracht werden muss. Für Bankgeschäfte im Wert von maximal 400 Milliarden Euro will der Staat Garantien übernehmen.

Dabei ist er gewissermaßen ein Versicherer, der erst einspringt, wenn eine Bankgarantie platzt und die Gläubiger ihr (staatlich garantiertes) Geld zurück haben wollen. Die Regierung rechnet hier mit einem Ausfallrisiko von fünf Prozent. Das heißt, für 20 Milliarden Euro müsste der Bund Kredite aufnehmen. Für weitere 80 Milliarden Euro kann sich der Staat verschulden, um angeschlagene Banken mit Eigenkapital zu versorgen.

Über den Erwerb von Aktien oder Genuss-Scheinen wird er dann zunächst Miteigentümer am Unternehmen. Erst wenn der Staat die letzte Kapitalbeteiligung wieder in besseren Zeiten am Markt veräußert, hat auch der 500-Milliarden-Fonds ausgedient.

Die Bestimmungen sehen vor, dass ein Geldinstitut bis Ende 2009 staatliche Hilfen für die Dauer von 36 Monaten in Anspruch nehmen kann. Demnach wäre der Fonds mindestens bis Ende 2012 aktiv. Ob eine Bank in Deutschland von der Staatsgarantie oder einer Finanzspritze Gebrauch machen will, entscheidet sie selbst. In den USA und Großbritannien kann der Staat dagegen auch zwangsweise zum Miteigentümer werden. Wie sehen nun die deutschen Auflagen konkret aus? Garantieübernahme: Hier bürgt der Staat für die Verbindlichkeiten der Bank, um wieder Vertrauen herzustellen. Auf diese Weise sollen sich die Banken wieder untereinander Geld borgen. Dafür bekommt der Staat eine Gebühr, deren Höhe nicht festgelegt ist.

Rekapitalisierung: Sie soll für eine angemessene Eigenmittelausstattung der Bank sorgen. Die Obergrenze für die direkten Kapitalzuschüsse liegt pro Bank bei zehn Milliarden Euro.

Risikoübernahme: Darüber hinaus kann der Staat einer Bank faule Kredite abkaufen. Hier liegt die Obergrenze bei fünf Milliarden Euro. Im Extremfall kann ein Geldinstitut also bis zu 15 Milliarden Euro vom Staat bekommen.

Vergütung: Macht eine Bank von der Rekapitalisierung oder der Risikoübernahme durch den Staat Gebrauch, dann muss sie neben der staatlichen Prüfung ihrer Geschäftsunterlagen auch mögliche Einschnitte bei Gehältern und Abfindungen hinnehmen. Eine Manager-Vergütung von mehr als 500 000 Euro pro Jahr gilt "grundsätzlich als unangemessen". Laut Verordnung müssen dabei aber die "zivilrechtlichen Möglichkeiten" berücksichtigt werden. Im Klartext: Bestehende Gehaltsverträge gehen vor.

Andere Zahlungen: Bonuszahlungen sollen entfallen, so lange die Bank staatliche Hilfen in Anspruch nimmt. In dieser Zeit sollen "grundsätzlich" auch keine Dividenden an die Anteilseigner ausgeschüttet werden, außer an den Fonds. Als Einschränkung gelten bereits bestehende Sonderregelungen im Unternehmen.

Meinung

Große Worte, kleine Auflagen

Die Bundesregierung ist sauer auf Josef Ackermann. Die angebliche Äußerung des Chefs der Deutschen Bank, aus Scham kein Geld aus dem staatlichen Rettungspaket anzunehmen, ist ärgerlich. Dadurch wird Hilfe zum Makel, was schlimmstenfalls damit enden kann, dass ein angeschlagenes Geldinstitut aus falsch verstandenem Stolz "den Bach runter geht". Allerdings hätte sich die Regierung ihre Entrüstung sparen können, wenn ihr Hilfspaket tatsächlich ein Pflichtprogramm für notleidende Banken wäre. Auch bei der Begrenzung des Gehalts für Bankenmanager hat die Regierung den Mund zu voll genommen. Im Kleingedruckten ist nun zu lesen, dass ein Jahresverdienst über 500 000 Euro als "unangemessen" gilt. Weicher könnte die Formulierung kaum sein. Bleibt zu hoffen, dass der Rettungsplan trotz aller Mängel greift. Denn es geht nicht um ein paar Spitzenverdiener. Auf dem Spiel steht das Geld von Millionen Bürgern. nachrichten.red@volksfreund.de

Extra

Die luxemburgische Regierung hat die Einlagensicherung für Luxemburger Banken von 20 000 Euro auf 100 000 Euro erhöht. Dies teilte Finanzminister Luc Frieden mit, der die entsprechende Gesetzesänderung vorbereiten soll. Für die rund 12 000 Kunden der isländischen Kaupthing-Bank kommt die Initiative allerdings zu spät, da hier der Schadensfall schon eingetreten sei. Mit der Erhöhung der Einlagensicherung folge Luxemburg den Maßnahmen in den Nachbarländern, sagte Frieden. (hw)

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