Wer nebenberuflich Chef sein will, muss erst den Chef fragen

Trier · Drei Experten von Industrie- und Handelskammer (IHK), Handwerkskammer (HWK) und Bundeswirtschaftsministerium haben unsere Leser zu allen Aspekten rund um Planung und Realisierung von Gründungsideen beraten.

Trier. Was ist bei einem Nebenerwerb zu beachten? Wie wird eine Existenzgründung gefördert? Diese und viele andere Fragen wurden am TV-Lesertelefon gestellt. Hier einige der wichtigsten Fragen und Antworten.Ich möchte nebenberuflich einen Second-Hand-Laden betreiben. Was muss ich dabei alles beachten? Raimund Fisch, IHK Trier: Bevor Sie in Ihrem Second-Hand-Laden Ihr eigener Chef werden, müssen Sie Ihren hauptberuflichen Arbeitgeber um sein Einverständnis bitten. Danach wäre bei der zuständigen Stadt- oder Verbandsgemeindeverwaltung oder IHK und HWK ein Gewerbe anzumelden. Am Ende des Jahres müssten Sie eine Einnahmen-Überschussrechnung erstellen. Eventuell müssten Freigrenzen bei der Sozialversicherung geprüft werden. Ich bin derzeit arbeitslos und möchte gerne einen Internetshop aufziehen. Würde ich da Zuschüsse bekommen? Raimund Fisch, IHK Trier: Sie sollten auf jeden Fall einen Gründungzuschuss bei der Arbeitsagentur beantragen. Der wird für neun Monate gewährt, und zwar in der gleichen Höhe wie das Ihnen zustehende Arbeitslosengeld. Zusätzlich gibt\'s für die soziale Absicherung eine monatliche Pauschale von 300 Euro. Vor aussetzung für den Zuschuss ist der grundsätzliche Anspruch auf Arbeitslosengeld für mindestens noch 90 Tage, außerdem müssen Sie mindestens einen Tag arbeitslos gemeldet sein. Zudem brauchen Sie eine Tragfähigkeitsbescheinigung, also die Prüfung ihres Geschäftskonzeptes durch einen Sachverständigen etwa von der IHK oder durch einen Steuer- oder Unternehmensberater. Anfang September werde ich einen gutgehenden Imbiss übernehmen. Dafür werde ich rund 85 000 Euro für Kauf und Renovierung benötigen. Eventuell kommt auch noch ein gebrauchter Transporter dazu. Kann ich dafür einen KfW-Kredit nutzen? Klaus-Jürgen Hähn, Bundeswirtschaftsministerium: Für Sie käme das neu gestaltete "Startgeld" der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) in Frage. Damit könnten Sie die komplette Summe abdecken. Falls Sie neben den genannten Investitionen auch anfänglich laufende Kosten abdecken müssen, so können Sie das Startgeld auch dafür nutzen. Von der Höchstsumme des Kredits von 100 000 Euro sind bis zu 30 000 Euro für solch laufende Aufwendungen einsetzbar. Dieser KfW-Kredit wird über die Hausbank vermittelt - sprechen Sie diese also offensiv auf diesen neuen Gründerkredit an! Die reguläre achtzigprozentige Risikoübernahme durch die KfW wird Ihrer Hausbank die Kreditentscheidung sicher erleichtern. Bei einer Kurzrecherche im Internet habe ich festgestellt, dass sehr viele Förderprogramme für Gründer angeboten werden - da fällt es nicht leicht, den Überblick zu behalten. Gibt es eine Orientierungshilfe? Klaus-Jürgen Hähn, Bundeswirtschaftsministerium: Unter www.foerderdatenbank.de gibt die Bundesregierung einen vollständigen und aktuellen Überblick über Förderprogramme des Bundes, der Länder und der Europäischen Union. Damit leistet das Bundeswirtschaftsministerium einen Beitrag zu mehr und größerer Transparenz rund um das Fördergeschehen in Deutschland. Dennoch kann die Nutzung dieser Datenbank immer nur der erste Schritt sein. Nehmen Sie deshalb das vielfältige Beratungsangebot der Kammern und Verbände, der freien Unternehmens- oder Steuerberatung und der Banken in Anspruch! Viele konzeptionelle, steuerliche oder rechtliche Fragen wollen geklärt sein, bevor Sie ein Vorhaben mit staatlicher Hilfe verwirklichen. Ich habe einen KfW-Kredit zur Gründung beantragt. Seit vier Wochen warte ich auf eine Rückmeldung. Muss ich mir Sorgen machen, dass der Kredit nicht bewilligt wird? Christian Neuenfeldt, HWK Trier: Nein, keine Angst! Die Entscheidung braucht in der Regel sechs bis acht Wochen, insofern besteht kein Anlass zur Sorge. Ich möchte mich als Ingenieur im Bereich Maschinenbau selbstständig machen. Wie unterstützt mich die HWK? Christian Neuenfeldt, HWK Trier: Die HWK erstellt kostenfrei im Dialog mit dem Gründer ein Unternehmenskonzept. Dies beinhaltet eine Investitionsplanung, eine Umsatzvorschau sowie eine Liquiditätsplanung. Dieses Konzept dient zur Entscheidungsfindung, ob eine Gründung sinnvoll ist. Zudem kann mit diesem Konzept bei der Hausbank ein Kredit beantragt werden. fgg

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