Telefonaktion Wie Grenzgänger Geld sparen und mehr bekommen

Trier · Nachgefragt: Experten beantworteten Leserfragen am TV-Telefon. Welche Probleme Luxemburg-Pendlern beschäftigen.

Die Großregion lebt vom Miteinander über alle Grenzen hinweg. Doch bei der Arbeit in einem anderen Land stellt sich so manches Problem. Experten haben bei der TV-Telefonaktion Fragen zu der Thematik beantwortet. Hier eine Auswahl:


Werden die deutschen Zinserträge in Luxemburg nun bei der Berechnung des Prozentsatzes zur Steuerklasse mit berechnet?

Anwalt Stephan Wonnebauer: In Luxemburg werden die globalen Einkünfte des Grenzgängers berücksichtigt, also auch die Kapital­erträge. Es wird sogar der Luxemburger Freibetrag von 1500 Euro pro Person bei der Berechnung berücksichtigt – und 25 Euro Werbungskosten.

Ich habe bis April in Luxemburg gearbeitet und bin nun Hausfrau. Mein Mann ist weiterhin Grenzgänger. Muss ich etwas bei der Steuerklasse beachten?

Wonnebauer: Beantragen Sie eine neue Steuerkarte, denn die alte weist einen höheren Prozentsatz auf, weil Sie noch gearbeitet hatten.

Ich bin Grenzgänger und möchte in Deutschland einen Minijob aufnehmen. Darf ich das?

Wonnebauer: Ja. Sowohl Sie als auch der Arbeitgeber haben davon einen Vorteil. Der Arbeitgeber zahlt für Sie in die luxemburgische Rentenkasse ein. Insgesamt zahlt er weniger Arbeitgeberbeiträge, als würde er einen Nichtgrenzgänger als Minijobber beschäftigen. Allerdings muss dann der Minijob in Deutschland versteuert werden. Später winken höhere Renten.

Ich arbeite in Luxemburg und habe mich von der Mutter meines Kindes getrennt. Das Kind lebt bei der Mutter und ich muss Kindesunterhalt zahlen. Wie werden die luxemburgischen Kindergeldleistungen, die die Mutter bekommt, berücksichtigt?

Anwalt Stefan Schubert: Die Hälfte der luxemburgischen Leistungen wird vom Unterhalt abgezogen, mit Ausnahme der Schulanfangszulage (wird einmal im Jahr gezahlt). Diese wird auf den Monat heruntergerechnet und dann komplett vom Unterhalt abgezogen.

Ich arbeite in Luxemburg und habe mich letztes Jahr von meinem Mann getrennt. Dieses Jahr bin ich in die ungünstige Steuerklasse 1 gekommen. Ich bin jetzt geschieden worden, ändert sich jetzt die Steuerklasse wieder?

Schubert: Sie können ab dem kommenden Jahr für drei Jahre die günstige Steuerklasse 2 beantragen.

Wir sind Grenzgänger und unsere Tochter hat in diesem Jahr Abitur in Deutschland gemacht und bekommt seitdem kein Kindergeld mehr. Ab Oktober studiert sie. Bekommen wir dann Kindergeld aus Deutschland?

Mitarbeiter im Team Grenzgänger der Familienkasse Rheinland-Pfalz, Michael Richter: Mit dem Abitur entfällt der Anspruch auf Kindergeld in Luxemburg. Das Luxemburger Kindergeldrecht kennt kein Anrecht auf Kindergeld während des Vollzeitstudiums.
Sie haben ihren Wohnsitz in Deutschland, ist das Kind noch keine 25 Jahre alt, dann erhalten Sie auf Antrag Kindergeld aus Deutschland.

Wir wohnen in Deutschland. Meine Frau beginnt ab Oktober bei der Europäischen Kommission als Beamtin und hat dort Anrecht auf Kinderzulage. Ich bin selbstständig in Deutschland. Wie sieht es aus mit dem Kindergeldanspruch in Deutschland?

Richter: Das Anrecht auf Kindergeld in Deutschland entfällt in Ihrem Fall mit dem Eintritt als Beamtin bei der Europäischen Kommission. Ihrer Frau stehen Leistungen von einer überstaatlichen Einrichtung zu, die den Anspruch auf Kindergeld in Deutschland ausschließen.

In dem Unternehmen, in dem ich seit zehn Jahren arbeite, kommt es zu einer Massenentlassung. Welche Kündigungsfrist gilt dann?

Anwalt Rüdiger Sailer: Der Arbeitgeber muss eine Frist von 75 Tagen einhalten, es sei denn, die gesetzliche Kündigungsfrist liegt aufgrund der Betriebszugehörigkeit oder aufgrund von Regelungen im Arbeitsvertrag darüber.
Von einer Massenentlassung spricht man in Luxemburg, wenn innerhalb von 30 Tagen mindestens sieben Arbeitnehmer oder innerhalb von 90 Tagen mindestens 15 Arbeitnehmer entlassen werden.

Meine bisherige Arbeitgeberin hat den Betrieb in eine Gesellschaft umgewandelt. Sollte ich nun einen neuen Arbeitsvertrag mit der Gesellschaft erhalten?

Sailer: Nein, die Rechte und Pflichten des bisherigen Arbeitsvertrages gelten grundsätzlich auch für den dann neuen Arbeitgeber weiter.

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