Wirbel um einen gestrichenen Namen

Lautzenhausen · Der Flughafen Hahn kommt nicht zur Ruhe: Nach den Querelen um den geschassten Flughafenchef Rethage steht nun der Betriebsrat im Visier. Ihm wird vorgeworfen, eine Liste von Bewerbern für die Betriebsratswahl manipuliert zu haben. Die Staatsanwaltschaft ermittelt.

Lautzenhausen. Mal wieder hat es eine Durchsuchung der Staatsanwaltschaft am Flughafen Hahn gegeben. Im März wurden Geschäftsräume und Wohnungen von früheren Verantwortlichen des Flughafens durchsucht. Untreuevorwürfe standen damals im Raum.
Beweismittel sichergestellt



Dieses Mal statteten die Ermittler dem Betriebsratsbüro einen Besuch ab. Es geht wohl um Manipulationen bei der Betriebsratswahl im April. Nach TV-Informationen sind bei den Durchsuchungen des Büros Beweismittel sichergestellt worden. Im Visier stehen wohl der Betriebsratsvorsitzende und sein Stellvertreter. Der Leitende Bad Kreuznacher Oberstaatsanwalt Michael Brandt bestätigte gegenüber unserer Zeitung Ermittlungen gegen den Betriebsrat des Flughafens Hahn wegen des Anfangsverdachts der Urkundenfälschung. Nähere Angaben machte er aber nicht.
Bereits im Vorfeld der Betriebsratswahl hat es ordentlich Knatsch auf dem Hahn gegeben. Der Betriebsrat hatte Strafanzeige gegen den früheren Hahnchef, Heinz Rethage, gestellt, weil dieser veranlasst haben soll, die Mitarbeitervertretung auszuspionieren. Die Ermittlungen gegen Rethage wurden nun eingestellt. Bei der Betriebsratswahl sollte auch eine Liste antreten, auf der Kandidaten standen, die den umstrittenen Kurs von Rethage unterstützten. Elf dieser Kandidaten hatten sich in einem Brand-Brief an Ministerpräsidentin Malu Dreyer gewandt, in dem sie dem stellvertretenden Betriebsratsvorsitzenden vorwarfen, sie zu mobben. Die Liste mit dem Namen "Wir für Dich" gab ihre Bewerbung nach TV-Informationen kurz vor Bewerbungsschluss ab. Als der Wahlvorstand dann den Umschlag der Liste öffnete, soll der erste Name darauf durchgestrichen gewesen sein. Daraufhin soll dem Listenführer von "Wir für Dich" schriftlich mitgeteilt worden sein, dass die Person nicht als Vorschlag zur Betriebsratswahl zugelassen sei. Daraufhin gingen Vertreter der Liste gegen die im April durchgeführte Wahl gerichtlich vor. Im August gab das Bad Kreuznacher Arbeitsgericht der Wahlanfechtung recht und erklärte die Betriebsratswahlen für ungültig. Da aber das Gericht nicht klären konnte, wer den Namen auf der Liste durchgestrichen hat, gab es die Unterlagen der zuständigen Staatsanwaltschaft in Bad Kreuznach. Und die sieht nun den Anfangsverdacht der Urkundenfälschung gegeben, dass also möglicherweise der Mitglieder des Wahlvorstands oder eben die beiden Betriebsratsvorsitzenden die Liste manipuliert haben könnten. "Das war definitiv nicht so", versichert hingegen der Anwalt des Betriebsrats, Georg Wohlleben, gegenüber unserer Zeitung.
Er bestätigte, dass es auch eine Strafanzeige der Gewerkschaft der Flugsicherung gegen den Betriebsrat gibt wegen angeblichen Verstoßes gegen das Betriebsverfassungsgesetz, konkret um Störung der Betriebsratswahlen. Die Staatsanwaltschaft bestätigte lediglich, dass eine Strafanzeige gegen den Betriebsrat vorliege, machte aber keine näheren Angaben dazu. Eine Anfrage unserer Zeitung an die Gewerkschaft blieb gestern unbeantwortet.
Keinen Kommentar zu den Vorwürfen gab es auch von der Gewerkschaft Verdi. Sie will sich heute äußern.

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