Zwei Urlaube als Dankeschön?

Wegen Subventionsbetrugs beziehungsweise Vorteilsannahme müssen sich ab heute fünf Männer vor dem Koblenzer Landgericht verantworten. Unter den Angeklagten ist auch ein ehemaliger Abteilungsleiter aus dem Mainzer Verkehrsministerium.

Koblenz/Trier. Wurde ein ehemaliger Ministerialdirigent im Verkehrsministerium von einem Busunternehmen dafür "belohnt", dass er Ausgleichszahlungen unter Missachtung gesetzlicher Fristen bewilligt hat? Diesen Vorwurf jedenfalls macht die Koblenzer Staatsanwaltschaft dem inzwischen 73-jährigen Pensionär, der sich ab heute - gemeinsam mit vier weiteren Angeklagten - vor der Wirtschaftsstrafkammer des Koblenzer Landgerichts verantworten muss.

Der Ministerialdirigent war zu seiner aktiven Zeit ein bundesweit anerkannter Verkehrsexperte mit tadellosem Ruf. Als er vor acht Jahren in den Ruhestand ging, lobte der damalige Mainzer Verkehrsminister: "Die moderne und zukunftweisende rheinland-pfälzische Verkehrspolitik ist untrennbar mit seinem Namen verbunden." Bekommt die weiße Weste nun Flecken? Die Koblenzer Staatsanwaltschaft wirft dem 73-Jährigen vor, im Zusammenhang mit der Bewilligung von Ausgleichszahlungen nach dem Personenbeförderungsgesetz auf Kosten eines Busunternehmens zwei Urlaube in Südtirol verbracht zu haben.

Die sogenannten Ausgleichszahlungen gewährt das Land für verbilligte Schüler- und Auszubildenden-Fahrkarten. Laut Ministeriumssprecherin Beate Schrader sind dies derzeit rund 42 Millionen Euro jährlich. Die Vorwürfe gegen den ehemaligen Ministerialdirigenten liegen bis zu zehn Jahre zurück. Warum es so lange dauerte, bis Anklage erhoben und ein Prozess terminiert wurde, war gestern nicht in Erfahrung zu bringen.

Nach Angaben eines Landgerichtssprechers umfasst die Anklageschrift 62 Seiten. Der überwiegende Teil der Vorwürfe dürfte sich an die übrigen vier Angeklagten richten. Einem Steuerberater sowie drei ehemaligen Angestellten von zwei Verkehrsunternehmen aus den Regionen Trier und Kaiserslautern wird Subventionsbetrug zur Last gelegt. So sollen etwa mit Steuergeldern geförderte Busse nicht für den Linienverkehr eingesetzt worden sein, sondern für Ausflugs- und Urlaubsfahrten. Andere Zuschüsse seien für den Kauf von Wertpapieren zweckentfremdet worden, behauptet die Staatsanwaltschaft.

Für den Prozess sind zehn Verhandlungstage angesetzt. Mit einem Urteil ist nach der Terminierung des Landgerichts frühestens Anfang November zu rechnen.

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