17-Jähriger muss ins Gefängnis

WITTLICH/TRIER. Ein 17-jähriger Jugendlicher aus Wittlich, der einen Mann in der Trierer Fußgängerzone angegriffen und mit einer Pistole bedroht hat, wurde wegen dieser und mehrerer anderer Vergehen zu einer Haftstrafe von zwei Jahren und zwei Monaten verurteilt.

Im April dieses Jahres hatte der Fall für Schlagzeilen gesorgt. Im Trierichen Volksfreund hieß es damals: "Mit Pistole bedroht. 16-Jähriger greift Passanten an". Der mittlerweile 17-jährige Jugendliche war laut Richter Josef Thul damals mit einer Gruppe von Jugendlichen aus Wittlich mit dem Zug nach Trier gefahren.Während des Streits wurden die Männer tätlich

Unterwegs hatten die jungen Männer Bier getrunken. Auf der Simeonstraße hat einer von ihnen einen Passanten nach einer Zigarette gefragt. Dieser verneinte, woraufhin ihm ein zweiter Jugendlicher in die Tasche spuckte. Es kam zu einer verbalen Auseinandersetzung, in deren Verlauf der nun Verurteilte dem Passanten mit der Faust ins Gesicht schlug. Außerdem verpasste er dem Begleiter des Passanten eine Kopfnuss, wobei ein Schneidezahn zu Bruch ging. Als der Angegriffene die Polizei rufen wollte, bedrohte ihn der Jugendliche mit einer Schreckschusspistole. Die Polizei konnte dennoch verständigt werden und nahm nach nur kurzer Fahndung den Haupttäter sowie einen seiner Komplizen fest.Entziehungskur und Anti-Aggressions-Training

Das Pikante an dem Fall ist allerdings: Der Haupttäter stand, als er in Trier gewalttätig wurde, schon wegen anderer Delikte vor Gericht. Dies hatte ihn offensichtlich jedoch nicht beeindruckt. Er hatte bereits die erste Verhandlung wegen Diebstahls, Sachbeschädigung, Fahren ohne Führerschein, Urkundenfälschung und darüber hinaus gefährlicher sowie vorsätzlicher Körperverletzung hinter sich. Wegen dieser Vergehen wurde er zu einem Jahr und acht Monaten Jugendhaftstrafe verurteilt, obwohl laut Richter Josef Thul eine Haftstrafe bei der Erstverurteilung eher selten ist. In der neuerlichen Verhandlung beim Amtsgericht Wittlich wegen der Vorfälle in Trier wurde die Strafe auf zwei Jahre und zwei Monate erhöht. Geplant ist, dass der 17-jährige Junge, der aus einer sozial schwachen Familie stammt, den Hauptschulabschluss in der Jugendstrafanstalt absolviert, an einem Anti-Aggressions-Training teilnimmt und darüber hinaus eine Alkohol-Entziehungstherapie macht.

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