18-Jähriger sticht nach Konsum von Kräutermischungen zu: Amtsgericht Wittlich verurteilt ihn zu zweieinhalb Jahren Jugendstrafe

Wittlich · Es war eine Spirale der Gewalt, in der sich ein 18-Jähriger bis zum Sommer 2014 befand. Ausgelöst auch durch den vermehrten Konsum von Kräutermischungen. Zum Schluss verletzte er im Juli einen guten Bekannten mit zwei Messerstichen. Dafür hat ihn das Amtsgericht Wittlich gestern zu einer Jugendstrafe von zweieinhalb Jahren verurteilt.

Wittlich. Es ist ein versöhnliches Bild, wie sich Mutter, Vater und Sohn - Letzterer in Handschellen - am Dienstagnachmittag im Sitzungssaal 1 des Wittlicher Amtsgerichts in den Armen liegen. Ein Bild, das vor gut einem halben Jahr noch nicht denkbar gewesen wäre. Und ein Bild, das vielleicht - hoffentlich - einen Neuanfang signalisieren könnte, auch wenn der Sohn gerade zu einer Jugendstrafe von zweieinhalb Jahren verurteilt worden ist.
Als "eine Entwicklung ins Fatale" bezeichnet Josef Thul, vorsitzender Richter des Jugendschöffengerichts, das, was sich im Leben des 18-jährigen Angeklagten im ersten Halbjahr 2014 abgespielt hat. Eine Entwicklung, die zwar im Grunde genommen schon viel früher - vor Jahren mit dem tragischen Unfall-Tod des älteren Bruders - ihren Anfang nahm, sich dann aber 2014 derart verschärfte, dass der junge Mann Mitte Juli in Untersuchungshaft genommen wurde. "Ohne die Inhaftierung wäre es weiter auf der Leiter der Eskalation gegangen", ist sich Thul sicher.
Schluss war erst, nachdem der 18-Jährige im Juli im Drogenwahn einen 27-Jährigen, in dessen Wohnung er mehrere Wochen untergekommen war, mit zwei Messerstichen verletzte. Dabei hatten die beiden die ganze Nacht friedlich zusammengesessen, hatten Musik gehört und Kräutermischungen sowie Amphetamine konsumiert. "Mir wurde auf einmal so komisch, als ob ich besessen wäre", berichtet der Angeklagte, "das war ein Gefühl, als würde ich verrecken." Er sei in dem Moment überzeugt gewesen, sein Gegenüber habe ihm Rattengift in die Kräutermischungen gemixt. "Da habe ich zugestochen." Nur durch Glück blieb es bei Schnittverletzungen im Oberschenkel des Opfers. Auch dessen T-Shirt wurde zerschnitten. Im Brustbereich. "Bei zwei Personen, die so zugekifft waren, wäre der Tod jederzeit möglich gewesen", sagt Thul.
Bereits in den Monaten zuvor hatte sich der 18-Jährige mehrfach völlig enthemmt gezeigt, rastete häufig aus (siehe Extra). Vor Gericht erklärt er dies insbesondere mit seinem anwachsendem Konsum von Kräutermischungen. Doch es gab auch noch andere Faktoren, die zumindest dessen Persönlichkeit beeinflusst haben: Die psychiatrische Sachverständige, Dr. Kerstin Hessenmöller, bescheinigt dem jungen Mann, der keinen Schulabschluss und keine Ausbildung hat, eine durch den Tod des älteren Bruders ausgelöste posttraumatische Belastungs- sowie eine Entwicklungsstörung und ein Überforderungssyndrom.
"Der junge Mann war völlig auf der Abschussbahn", sagt Richter Thul, "Knast ist mitunter eine Rettung für die jungen Leute." Schließlich strenge sich der 18-Jährige in der Jugendstrafanstalt an, arbeite in der Holzverarbeitung. Er will eine Drogentherapie und ein Anti-Agressionstraining absolvieren. Und es gibt die vorsichtige Annäherung mit den Eltern. Deswegen ist Thul davon überzeugt, dem 18-Jährigen keinen Gefallen damit zu tun, ihn nun auf Bewährung wieder auf freien Fuß zu lassen: Und so wird dieser wegen gefährlicher Körperverletzung in zwei Fällen sowie einfacher Körperverletzung zu einer Jugendstrafe von zweieinhalb Jahren verurteilt. Zudem soll er eine stationäre Therapie machen, um seine Drogenproblematik und auch seine psychiatrischen Krankheitssymptome in den Griff zu bekommen.Extra

Neben dem Hauptvorwurf - der Messerstecherei im Juli - räumt der 18-Jährige vor Gericht zwei weitere Straftaten ein: So schlug er im März 2014 am Zob in Wittlich einem Bekannten mit der Faust ins Gesicht, als dieser einen abfälligen Spruch machte. Im April wurde er erneut gewalttätig, auf der Geburtstagsparty eines Bekannten bei Sehlem. Ihm passte nicht, dass ein Partygast ihn dazu aufforderte, "ein bisschen mehr Respekt" zu zeigen. Er zerschlug drei Bierflaschen auf dem Kopf seines Opfers. Dieses erlitt drei Platzwunden am Kopf sowie Schnittverletzungen am Arm. neb

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