2,9 Millionen für L 141

HETZERATH. (mai) Der Ausbau der Ortsdurchfahrt hat es in sich. Er wird teurer als ursprünglich anvisiert. Uneinigkeit gibt es zudem darüber, wer zahlt, falls die Verrohrung des Rossgrabens saniert werden muss.

Wesentlich teurer als ursprünglich gedacht fallen laut Ortsbürgermeister Otmar Mischo die Kosten für den Ausbau der Hetzerather Hauptstraße aus. Das kostengünstigste Angebot für die drei Posten Ausbau L 141, Ausbau Seitenweg Goldener Ecken sowie Neugestaltung des Fußwegs Goldener Ecken/Im Pergreg beläuft sich auf 2,9 Millionen Euro. Auf die Ortsgemeinde als Baulastträger für den Ausbau des Seitenwegs Goldener Ecken und der Gehwege innerhalb der Ortsdurchfahrt entfallen davon 671 000 Euro. Der Gemeinderat stimmte diesem Angebot zu. Im Haushaltsplan 2007 stehen 535 000 Euro für den Ausbau der Straße zur Verfügung. Was eine mögliche Sanierung der Bachverrohrung des Rossgrabens angeht, stellte sich der Gemeinderat Hetzerath in der vergangenen Sitzung auf einen anderen Standpunkt als die Verbandsgemeinde (VG) Wittlich-Land. Nach fachtechnischer Prüfung wurde allerdings grundsätzlich ausgeschlossen, dass die 370 Meter lange Verrohrung zurzeit sanierungsbedürftig sei. Dennoch sollte eine Kostenregelung getroffen werden für den Sanierungsfall wider Erwarten. Der Rat beschloss, sich an einer gegebenenfalls erforderlichen Sanierung der Verrohrung und der Baulast der Gehwege zu beteiligen. Allerdings forderte er den Hauptausschuss der VG auf, den Beschluss, sich nicht an diesen Kosten zu beteiligen, zu überprüfen. VG soll sich an Sanierungskosten beteiligen

Der Gemeinderat ist der Auffassung, dass sich die VG als Gewässerunterhaltungsträger für die seit 40 Jahren ersparten Unterhaltungsaufwendungen an den möglichen Sanierungskosten beteiligen sollte. Laut Rechtsprechung obliegt die Unterhaltung von Verrohrungen nicht dem Gewässerunterhaltungspflichtigen, wenn die Verrohrung nicht aus wasserwirtschaftlicher Sicht erforderlich ist, sondern der Erschließung dient. Wasserwirtschaftlich gesehen ist die Verrohrung des Rossgrabens eher schädlich. Für das Land sind die Rohre im Hinblick auf die Straße von Vorteil, für die Ortsgemeinde im Hinblick auf die Gehwege. Insofern hatte sich der die VG gegen eine Kostenbeteiligung bei einer möglichen Sanierung entschieden.

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