4,6 Millionen Euro in der Bilanz vergessen

Wittlich/Manderscheid · Die Verwaltung der ehemaligen VG Manderscheid hat in den Jahren 2010 bis 2014 im Haushalt die Summe für die Pensionsrückstellungen nicht ausgewiesen. Es geht um einen Betrag von 4,6 Millionen Euro. Bei korrekter Buchführung wäre die VG Manderscheid vor der Eingliederung in die VG Wittlich-Land quasi pleite gewesen.

Wittlich/Manderscheid. Leo Merges, Leiter der Abteilung Finanzen bei der VG Wittlich-Land, hat wohl seinen Augen nicht getraut, als er im November vergangenen Jahres die Haushalte der ehemaligen VG Manderscheid genauer unter die Lupe nahm. In den Bilanzen der Jahre 2010 bis 2014 waren die Rückstellungen für "Pensionen und ähnliche Verpflichtungen" nicht aufgeführt. Im Klartext: 4,6 Millionen Euro an Verbindlichkeiten wurden in der Bilanz einfach vergessen. Bei einer ordnungsgemäßen Haushaltsführung hätte der Schuldenstand der VG Manderscheid nicht 4,7 Millionen, sondern 9,3 Millionen Euro betragen. Als Merges den Fehler bemerkte, informierte er gleich Bürgermeister Dennis Junk. Die Recherche begann. Wie konnte das passieren? Dennis Junk erklärt: "Der Fehler ist bei der im Jahr 2009 in Rheinland-Pfalz eingeführten Umstellung der kommunalen Buchführung von der Kameralistik auf die Doppik gemacht worden."

Zur Erklärung: Bei der doppischen Buchführung werden im Gegensatz zu der vorher angewandten Buchführung die Veränderung des Vermögens sowie der Schulden über die Bilanz dargestellt. Deshalb werden dort auch Abschreibungen sowie Pensionsrückstellungen ausgewiesen. Das war vorher nicht der Fall.

Dennis Junk: "Die Buchführung war fehlerhaft. Der VG Manderscheid ist jedoch kein wirtschaftlicher Schaden entstanden, da diese Verbindlichkeiten rein bilanzieller Natur sind und nicht zu tatsächlichen kassenwirksamen Auszahlungen führen werden." Bernhard Bros, seinerzeit Kämmerer der VG Manderscheid, gibt den Buchungsfehler zu. Die Bilanz sei aber keineswegs dadurch "geschönt" worden. Es habe auch keine Anweisung seitens des damaligen Bürgermeisters Wolfgang Schmitz gegeben. Schmitz, bis zur Eingliederung am 1. Juli 2014 Bürgermeister und Verwaltungschef der VG Manderscheid, wollte sich gegenüber dem TV nicht äußern.Einfluss auf Ratsbeschluss


Das Ganze hat mit Blick auf die seinerzeitigen Fusionsgespräche zwischen Wittlich-Land und Manderscheid eine besondere Brisanz. Zur Erinnerung: Der VG-Rat Wittlich-Land hatte am 28. Juni 2012 bei einer Enthaltung sowohl für die Fusion als auch für die dazugehörigen Vereinbarungen gestimmt. Hätte der VG-Rat Wittlich-Land (alt) möglicherweise anders entschieden, wenn er Kenntnis über die wirklichen Vermögensverhältnisse der VG Manderscheid gehabt hätte? Der damalige Bürgermeister Christoph Holkenbrink sagt: "Darüber kann man nur spekulieren." Ähnlich äußert sich Dennis Junk.

In der kommenden Woche wird das Urteil des Verfassungsgerichtshofs über die Eingliederung der VG Manderscheid in die VG Wittlich-Land erwartet. Inwieweit der neue Sachverhalt bei der Entscheidung eine Rolle spielt, bleibt abzuwarten.
In der mündlichen Verhandlung am 11. Januar wurde jedenfalls darüber gesprochen. Die eine Klägerin, die VG Wittlich-Land, hatte damit argumentiert, dass die Fusion ein unverhältnismäßiger Eingriff in die kommunale Selbstverwaltung sei, da die Pro-Kopf-Verschuldung sich durch den Anschluss der VG Manderscheid erhöhe.
Jetzt bekommt dieser finanzielle Aspekt eine neue, größere Dimension. Anwalt Dr. Andreas Dazert, der Wittlich-Land vertritt, hat in einem Schreiben an das Verfassungsgericht unmittelbar vor der mündlichen Verhandlung auf Folgendes hingewiesen: "Die Verbindlichkeiten in Höhe von 4,6 Millionen Euro wurden in der Bilanz nicht erfasst. Würde man diese einer ordnungsgemäßen Haushaltsführung entsprechend in die Schlussbilanz einbeziehen, hat dies zur Folge, dass die VG Manderscheid überschuldet und damit bankrott ist."

Zur Erklärung: Die VG Manderscheid hätte bei korrekter Buchführung ein negatives Eigenkapital von rund zwei Millionen Euro gehabt. Negatives Eigenkapital entsteht dann, wenn die Schulden eines Unternehmens höher als sein Vermögen sind. Ein Unternehmen mit negativem Eigenkapital muss in der Regel verkauft werden. Gelingt dies nicht, ist es pleite.
Für den Anwalt Dazert steht fest: Der tatsächliche Finanzstatus der VG Manderscheid müsse bei der Entscheidung berücksichtigt werden - zumal Wittlich-Land ja zu keiner Zeit fusionspflichtig gewesen sei.

Dennis Junk wäre es am liebsten, wenn es bei der Eingliederung bliebe. Die neue Struktur habe sich bewährt und beide Seiten arbeiteten konstruktiv zusammen. Junk hofft aber auf einen finanziellen Ausgleich vom Land. Mit der neuen Sachlage hält Junk eine solche Entschädigungszahlung jetzt noch dringlicher für geboten.Meinung

Ein Fehler mit bitterem Beigeschmack
Die Einführung des neuen Rechnungssystems Doppik vor sechs, sieben Jahren hat viele Kämmerer in den Kommunen an den Rand der Verzweiflung gebracht. Es wurden dabei sicher auch Fehler gemacht. Im Fall Manderscheid war es aber ein richtig dicker Bolzen. 4,6 Millionen Euro sind kein Pappenstiel. Immerhin: Durch den Fehler ist kein wirtschaftlicher Schaden entstanden. Ein bitterer Beigeschmack bleibt aber: Wenn auch offensichtlich ungewollt, so wurde durch den Buchungsfehler die Bilanz geschönt. Die Vermögenslage der VG Manderscheid wurde während den Verhandlungen mit Wittlich-Land besser dargestellt, als sie war. Das muss im Nachhinein die Verantwortlichen von Wittlich-Land (alt) ärgern. Sie hatten stets darauf hingewiesen, dass sie die wirtschaftlich schwache VG Manderscheid eigentlich gar nicht brauchen. Die doppische Buchführung, die die Vermögenslage einer Kommune besser darstellt, hat gezeigt, dass die VG Manderscheid sogar noch deutlich schlechter dastand. w.simon@volksfreund.deExtra

Die Kreisverwaltung sieht sich als Kommunalaufsichtsbehörde in dem Fall nicht in der Verantwortung. Sie habe die Eröffnungsbilanz der VG Manderscheid bis heute nicht erhalten. Dazu gebe es auch keinerlei rechtliche Verpflichtungen. Bei der Prüfung des letzten Haushaltsplans der VG (2014) habe noch keine Bilanz vorgelegen. Zu- und Abgänge zu Pensionsrückstellungen seien in den jährlich aufzustellenden Ergebnishaushalten auszuweisen, die Gesamtsumme der Rückstellungen in der Bilanz.In den Ergebnishaushalten der VG Manderscheid seien stets die gesetzlich geforderten Zu- und Abgänge zu Pensionsrückstellungen veranschlagt gewesen. Daher habe die Kommunalaufsicht keinen Anlass gehabt anzunehmen, dass die notwendigen Gegenbuchungen in die Bilanz nicht erfolgten. sim

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