Ärger um einen Autohandel im Wittlicher Ortsteil Neuerburg

Wittlich-Neuerburg · Viele, viele Autos parken ... und verschandeln das Ortsbild. Ein Autohandel in Wittlich-Neuerburg steht erneut in der Kritik und muss womöglich seine ungenehmigte Erweiterung zurückbauen.

 Die Anbauten an den schuppenähnlichen Gebäuden sollen ohne Genehmigung erfolgt sein.

Die Anbauten an den schuppenähnlichen Gebäuden sollen ohne Genehmigung erfolgt sein.

Foto: Klaus Kimmling

Wie sieht es denn hier aus? Der Anblick eines Betriebs direkt am Fuß des Neuerburger Kopfes ist für manchen Bürger ein Ärgernis: Alte Autos in mehr oder weniger fahrbarem Zustand zuhauf. Dahinter stehen verrammelte Schuppen, kein Mensch, kein Hinweisschild. Sieht verlassen aus. Treibstoffflecken auf dem Bürgersteig. Das ist kein schönes Bild. Wegen der Schrott-Optik missfällt Neuerburgern der Betrieb, der nach dem Verkauf einer Tankstelle an dieser Stelle durch eine Nutzungsänderung genehmigt wurde.

Der Bau- und Verkehrsausschuss der Stadt Wittlich beschäftigt sich deshalb seit fünf Jahren mit dem Gelände, und versagte bereits 2012 sein Einverständnis, das sogenannte "erforderliche gemeindliche Einvernehmen".

Genutzt hat das nichts. Seit März 2014 hat der Gebrauchtwagenhändler eine offizielle Bau- und Umnutzungsgenehmigung von der Kreisverwaltung. Den damaligen Ortsvorsteher Neuerburgs, Reinhold Westhöfer, hat das empört. Er hatte auch Ordnungsamt und Polizei eingeschaltet und damals argumentiert: "Der Betreiber hält sich an keine Auflagen und Absprachen. Wenn man ihn anspricht, gibt er sich einsichtig und verspricht Besserung, aber es passiert nichts." Es sei nicht nur unverständlich, dass die Altwagen auf unversiegelten Flächen abgestellt würden. Es werde auch an ihnen herumgeschraubt so Westhöfer, dabei könnten schon Altöl, Benzin und Diesel im Erdboden "verschwunden" sein.

Der Händler, der das Gelände vom Erben des verstorbenen Tankstelleninhabers gekauft habe, organisiere Verkaufsabende. Da Parkplätze fehlten, würde dann auf Bürgersteigen geparkt. Der Unmut sei groß. Die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Trier wie auch die Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord hätten das Problem wohl nur aus der Ferne begutachtet und danach entschieden. So habe die Kreisverwaltung damals den Betrieb gestatten müssen.

Jetzt kommt wieder Bewegung in die Geschichte. Laut Ausschussunterlagen hat der Autohändler "baugenehmigungspflichtige Ausschachtungsarbeiten zur Erweiterung der KFZ-Ausstellungsflächen und verschiedene bauliche Erweiterungsmaßnahmen an den vorhandenen Gebäuden wie Ausbau eines Schuppens und einer Überdachung" ausgeführt. Dies sei nicht genehmigt worden. Deshalb habe die Kreisverwaltung den Eigentümer aufgefordert, prüffähige Bauantragsunterlagen vorzulegen. "Nach mehrmaliger Aufforderung und Festsetzung eines Zwangsgeldes kam der Grundstückseigentümer der Aufforderung zur Vorlage eines Bauantrages nach".

Nun kann die Stadt Wittlich eingreifen. Deshalb steht im Beschlussvorschlag für die Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses am Dienstag das Einvernehmen der Stadt Wittlich solle versagt werden, weil "das geplante Bauvorhaben sich hinsichtlich der Grundfläche, die überbaut wird, nicht der Eigenart der umgebenden Bebauung" einfüge. "Darüber hinaus wird durch das Vorhaben das Ortsbild nachhaltig beeinträchtigt." Zudem sollte alles, was nicht genehmigt sei, zurückgebaut werden.

Weiterhin sei man der Auffassung, dass die Ausstellungsflächen eher auf einen Schrotthandel ("Autoverwertungsbetrieb") als auf einen Gebrauchtwagenhandel schließen lasse. Der Eigentümer war für eine Stellungnahme per Handy über eine auf einem Nummernschildhalter angegebenen Nummer zwar erreichbar und sagte zunächst, er werde den Anbau abreißen. Dann verbat er sich weitere Fragen, legte auf mit dem Hinweis, er sei sowieso eine Woche in Urlaub.

Das Beschlussergebnis stand bei Redaktionsschluss noch nicht fest. Meinung

Schwierig? Na und!
Das Theater um den Autohandel ist keine Erstaufführung. Den Bürger wundert es allerdings, dass für jemand, der irgendwie schwierig zu erreich en ist, es bis zur Zwangsgeldanordnung kommen lässt, womöglich tun und lassen kann, was er will. Das geht gar nicht und ist sicher nicht im Sinne derer, die für Genehmigungen zuständig sind. Dass Behörden bei fehlenden Baugenehmigungen oder auch im Hinblick auf mögliche Gefahren für Gewässer, Landschaft, Natur weitaus effektiver handeln können, es aber nicht immer tun, wenn irgendjemand sich nicht einsichtig zeigen sollte, das ist ein Eindruck, der nicht entstehen darf. Der Fall ist schwierig? Na und! Umso schneller muss er gelöst werden. s.suennen@volksfreund.de

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