Wittlich Hämatome und das Ende einer Ehe

Wittlich · Ende eines Ehedramas – aber kein Happy End: Das Wittlicher Amtsgericht hat einen 37-jährigen zu 2400 Euro Geldstrafe verurteilt, weil er seine Ehefrau im Streit attackiert hatte.

 Weil er seine Frau attackiert hat, musste sich ein 37-jähriger Mann vor dem Amtsgericht verantworten.

Weil er seine Frau attackiert hat, musste sich ein 37-jähriger Mann vor dem Amtsgericht verantworten.

Foto: dpa/David-Wolfgang Ebener

Staatsanwalt Thomas Grawemeyer geht zunächst von drei Fällen aus, bei denen der Angeklagte seine Frau Ende Juni 2017 in der damals noch gemeinsamen Wittlicher Wohnung attackiert haben soll. Später, nach der Zeugenaussage des Opfers, wird Grawemeyer einen Vorfall streichen können – es bleiben jedoch zwei Attacken, bei denen die Frau in Brust- und Halsbereich blaue und grüne Hämatome und Würgemale davontrug. Fotos davon liegen der Amtsrichterin Silke Köhler vor. Auch ein ärztliches Attest existiert. Verbal untermalt wurden die Ausbrüche mit Worten wie Schlampe, Hure, Lügnerin.

Der Aufwand zur Beweisermittlung hält sich sehr in Grenzen. Dafür sorgt schon der 37-Jährige auf der Anklagebank selbst, der so gar nicht wie ein prügelnder Ehetyrann wirkt. „Die Anklagepunkte werden von meinem Mandanten vollinhaltlich eingeräumt, auch wenn manches überspitzt formuliert sein mag“, erklärt Verteidiger Winfried Schabio und erläutert einige Hintergründe.

So hatte es in der 2004 geschlossenen Ehe, aus der vier Kinder hervorgegangen sind, schon über längere Zeit gekriselt. Der Versuch eines Neustarts sei gescheitert, bis zur Eskalation im Juni. Schabio: „Das Paar spricht inzwischen wieder miteinander, aber es ist klar, dass da nichts mehr zusammengeht. Zuviel Porzellan wurde zerschlagen. Inzwischen läuft das Scheidungsverfahren.“  Sein Mandant sei sich seines Fehlverhaltens bewusst und besuche nun ein Anti-Aggressionstraining – auch mit Blick auf eine künftig mögliche neue Beziehung.

Die zierliche Noch-Ehefrau tritt als einzige Zeugin auf. Zwei weitere geladene Zeugen werden von Richterin Köhler ohne Anhörung entlassen. Die Frau bestätigt die Vorfälle Ende Juni 2017 – sie redet schnell, die Erinnerung sprudelt aus ihr heraus. Es gab wohl nicht nur Schläge in jenen Tagen, er nahm ihr auch das Handy weg und das Auto. Er wollte sie wohl isolieren, weil er ihr nicht traute.

Und sie sagt auch: „Er hatte die die Kontrolle über sich verloren, obwohl er doch so lieb sein konnte.“ Indirekt schiebt sie dem Vater ihres Mannes die Hauptschuld zu. Der  wohnt mit der Schwester von ihm im selben Haus und habe ständig gegen sie gehetzt. Tenor: „Wenn du auf Arbeit bist, steht sie den ganz Tag da und telefoniert. Hat die dir schon mal Hemden gebügelt oder die Schuhe geputzt“.

Außerdem sei seine Familie von Anfang an gegen diese Heirat gewesen. Das verschlimmere noch alles. Nach der letzten Attacke am 29. Juni habe sie dann Schluss gemacht. „Ich rief die Polizei um Hilfe und bin endgültig weg. Er hat sich einfach nicht im Griff und er wird es auch nicht schaffen“, sagt die Zeugin.

Staatsanwalt Grawemeyer spricht in seinem Schlusswort von einem „erheblichen Aggressionspotenzial in der Familie“, auch geschürt von den ständigen Einmischungen des Vaters. Andererseits könne die Gesellschaft nicht tolerieren, dass ein Mann seine Ehefrau schlägt. „Das muss in unserem Kulturkreis bestraft werden“, sagt der Staatsanwalt und beantragt eine Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu 50 Euro.

Verteidiger Schabio erinnert an die besondere familiäre Situation: Eltern oder Elternteile im Haus der Eheleute seien kaum von Vorteil. Besonders, wenn die Ehe von ihnen unerwünscht war – „denn das geht selten gut“. Wenn das Paar in Wittlich und der Vater in Hamburg gelebt hätte, wäre sicher nichts passiert. Die Geldstrafe sei so  in Ordnung, sagt der Verteidiger, findet aber den Tagessatz von 50 Euro zu hoch. Und der Angeklagte entschuldigt sich bei seiner Frau: „Ich bin der Täter, du das Opfer...“ Danach versagt ihm die Stimme.

 Richterin Köhler verhängt 60 Tagessätze zu 40 Euro. Köhler: „Vom Strafrechtlichen mal ganz abgesehen ist es auch so schon tragisch, wenn eine Familie mit vier Kindern derart zu Bruch geht.“ Das Urteil ist rechtskräftig.

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