Justiz Verhandlung in Wittlich: Waidmann erschießt Jagdhund statt Wildschwein

Wittlich · Hatte er zu wenig Zielwasser getrunken oder braucht er eine neue Brille? Am Mittwoch muss sich ein 83-jähriger Jäger vor dem Amtsgericht Wittlich verantworten.

Amtsgericht Wittlich: Waidmann erschießt Jagdhund statt Wildschwein
Foto: dpa/Britta Pedersen

Die Staatsanwaltschaft Trier wirft dem Waidmann aus der Säubrennerstadt Sachbeschädigung und Tötung eines Wirbeltieres ohne vernünftigen Grund vor. Damit soll er gegen das Tierschutzgesetz verstoßen haben.

Der Vorfall soll sich bei einer Treibjagd im November 2017 ereignet haben. Dabei soll der Angeklagte bei guter Sicht aus etwa 80 Metern Entfernung auf einen Jagdhund geschossen haben, der mit blauer Warnweste mit gelben Reflektorstreifen ausgestattet gewesen sein soll. Der Jäger soll angegeben haben, dass er dabei auf einen Überläufer, ein junges Wildschwein im zweiten Lebensjahr, habe schießen wollen. Die Staatsanwaltschaft erklärt, er hätte sich vor der Schuss­abgabe hinreichend vergewissern müssen. Die Hauptverhandlung vor der Strafrichterin am Amtsgericht Wittlich beginnt heute um 10.30 Uhr in Saal 1.

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